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Gremien : Begrenzt schlagkräftig

Unterausschuss kümmert sich um Kommunen

07.03.2016
2023-08-30T12:29:57.7200Z
2 Min

"Extrem schnell sein", sagt die Vorsitzende, darauf komme es an. Schneller jedenfalls als die Kollegen Innenpolitiker. Wenn unter Leitung der Sozialdemokratin Annette Sawade der "Unterausschuss Kommunales" berät, so am Mittwochmorgen zwischen halb neun und neun. Sonst ist die Chance vertan, mit eigenen Voten und Empfehlungen im Innenausschuss noch Gehör zu finden, wenn dieser sich dann im weiteren Verlauf des Tages versammelt.

Die einem Dienstverhältnis gleichkommende Anbindung an den Innenausschuss ist das Schicksal des Gremiums, dessen Auftrag lautet, "bundespolitische Entscheidungen in ihren Auswirkungen auf die Kommunen zu überprüfen". Es kann dies nur in eingeschränktem Umfang leisten. Denn laut Geschäftsordnung dürfen sich die 13 Kommunalexperten im Unterausschuss allein mit jenen Themen befassen, die ihnen der Innenausschuss zuweist. Da dieser obendrein bei weitem nicht für alle Vorlagen mit kommunalpolitischer Brisanz zuständig ist - Schätzungen zufolge 80 Prozent der Gesetzgebung -, bekommt der Unterausschuss manches, was ihn eigentlich anginge, gar nicht zu Gesicht.

Nicht regelmäßig In der alten Bundesrepublik hat es bis 1969 einen Bundestagsausschuss für Kommunalpolitik gegeben. Auf Initiative der SPD vereinbarten gut vier Jahrzehnte später die Fraktionen im Ältestenrat, an diese Tradition wieder anzuknüpfen. Einstimmig folgte am 9. Juni 2010 der Innenausschuss der Empfehlung. Die kommunalen Spitzenverbände hatten dem neuen Unterausschuss argumentative Geburtshilfe geleistet. Zudem gab es die periodisch aufflackernde Diskussion um die prekäre Finanzlage von Städten und Gemeinden als eindrucksvolle öffentliche Kulisse. Nicht durchsetzen ließ sich das Anliegen der Opposition, wie vor 1969 wieder einen Vollausschuss mit dem Thema zu betrauen. Der Hinweis, dass laut Grundgesetz die Kommunen Bestandteile der Länder seien, weswegen dem Bundestag streng genommen die Zuständigkeit fehle, stand bisher immer dagegen.

Am Status des Gremiums änderte sich folglich nichts, als im Februar 2014 der Innenausschuss einen neuen Einsetzungsbeschluss für die laufende Legislaturperiode fasste. Zu den Besonderheiten des Unterausschusses zählt, dass er nicht regelmäßig in den Sitzungswochen des Parlaments zusammentritt, sondern lediglich bei Bedarf, wenn der Innenausschuss eine Vorlage überweist. In der vorigen Legislaturperiode war dies 23 Mal der Fall, wobei elf Gesetzentwürfe, 31 Anträge und sieben Berichte behandelt wurden. Seit der neuerlichen Konstituierung am 3. April 2014 fanden 17 Sitzungen statt, davon elf im vorigen Jahr. Unter anderem ging es um Mietrecht, Energieeffizienz, regionale Wirtschaftspolitik, Asyl, Pflege und Breitbandverkabelung.

An jeder Sitzung nehmen Vertreter der kommunalen Spitzenverbände Städtetag, Landkreistag sowie Städte- und Gemeindebund als Gäste teil. Einmal im Jahr trifft sich der Ausschuss zu einem Arbeitsessen mit Präsidenten und Geschäftsführern der Verbände.

Die Vertreter von SPD, Linken und Grünen machen sich nach wie vor dafür stark, das Gremium vom Innenausschuss zu emanzipieren. Zumindest soll der Unterausschuss nach ihrem Willen aus eigener Initiative kommunalpolitisch relevante Themen an sich ziehen dürfen. Ob einem Unterausschuss ein solches Selbstbefassungsrecht zukommt, ist freilich umstritten.