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JUSTIZ : Kein Sex wider Willen

Opposition beklagt Verzögerungen im Parlament

21.03.2016
2023-08-30T12:29:58.7200Z
2 Min

Die Reform des Sexualstrafrechts nimmt nach längerer Verzögerung Fahrt auf. Das Bundeskabinett beschloss vergangene Woche einen Gesetzentwurf, mit dem bestehende Schutzlücken geschlossen werden sollen. So liegt bisher keine strafbare Vergewaltigung vor, wenn eine Frau etwa aus Rücksicht auf die schlafenden Kinder Sex über sich ergehen lässt oder so überrumpelt wird, dass sie sich nicht wehren kann. Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) sprach von einem "wichtigen Schritt zur Stärkung der sexuellen Selbstbestimmung". Er hatte bereits im April 2015 einen Referentenentwurf vorgelegt, der aber wegen Unstimmigkeiten innerhalb der Regierung lange auf Eis lag.

Der Bundestag debattierte vergangene Woche auch über einen alternativen Gesetzentwurf der Grünen (18/5384) zu dem Thema. Damit hatte sich der Rechtsausschuss zehn Sitzungswochen lang nicht befasst, was der Fraktion laut Geschäftsordnung des Bundestages das Recht gibt, eine Plenardebatte zu verlangen. Diese drehte sich dann auch vor allem um den Umgang mit dieser eigentlich von allen Fraktionen gewollten Reform. Katja Keul (Grüne) schilderte, wie im Rechtsausschuss der Antrag der Grünen auf eine öffentliche Anhörung zu ihrem Gesetzentwurf erst vertagt, dann eine Anhörung ohne Festlegung eines Termins beschlossen und schließlich die Terminierung immer wieder verhindert wurde. Dass sich das Kabinett nun unmittelbar vor der erzwungenen Debatte geeinigt hat, kommentierte Keul mit den Worten: "Oppositionsarbeit wirkt doch."

Den Vorwurf der Verzögerung wies Alexander Hoffmann (CSU) zurück. Der Referentenentwurf des Justizministers hätte aus Sicht seiner Fraktion den Schutz vor Vergewaltigung und anderen Übergriffen nicht hinreichend ausgeweitet. Man habe daher den überarbeiteten Entwurf abwarten wollen und vorher keine Anhörung eingeplant, zumal es im Rechtsausschuss schon im Januar 2015 eine Anhörung zum Sexualstrafrecht gegeben habe. Ziel sei es aber, noch vor der Sommerpause zu einer Neuregelung zu kommen, versicherte Hoffmann. Dabei sollte auch Grapschen und sexuelle Belästigung aus einer Gruppe heraus unter Strafe gestellt werden, sagte Hoffmann mit Verweis auf die sexuellen Übergriffe in der Silvesternacht in Köln.

Dirk Wiese (SPD) stellte den Grund für die lange Verzögerung etwas anders dar. Der Referentenentwurf habe im Kanzleramt auf Eis gelegen, da man dort der Meinung gewesen sei, er gehe zu weit. Halina Wawzyniak (Linke) appellierte an die Koalitionsfraktionen, darüber nachzudenken, wie ihr Vorgehen in der Öffentlichkeit wirke. "Das ist doch ein Bild von einer Demokratie, das wir überhaupt nicht haben wollen", sagte sie und regte an, einer parlamentarischen Minderheit nach einem bestimmten Zeitablauf das Recht zu geben, eine Anhörung auch gegen den Willen der Ausschussmehrheit anzusetzen.