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VERKEHR I : Bahn-Sicherheit gewährleistet

21.03.2016
2023-08-30T12:29:58.7200Z
2 Min

Die Eisenbahnbau- und Betriebsordnung muss nicht unbedingt verändert werden, um die Sicherheit im Eisenbahnverkehr zu erhöhen. Dies wurde vergangene Woche bei einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur deutlich. Dabei ging es um einen Antrag der Fraktion Die Linke (18/5406), in dem die Abgeordneten die Bundesregierung auffordern, Paragraf 7, Absatz 2 der Eisenbahnbau- und Betriebsordnung so zu ändern, dass die Längsneigung von Bahnhofsgleisen bei Neubauten im Regelfall 0,5 Promille nicht überschreitet. Höchstens sollen 2,5 Promille erlaubt sein. Deshalb sollten Bahnhöfe im Normalfall völlig eben gebaut werden, um ein selbständiges Wegrollen von Zügen zu verhindern. Dies gelte auch für den im Bau befindlichen Tiefbahnhof "Stuttgart 21".

Professor Wolfgang Fengler, TU Dresden, sah hingegen keinen Regelbedarf für eine weitere Beschränkung der Bahnhofslängsneigung. Der dadurch erzielbare Sicherheitsgewinn stehe in keinem angemessenen Verhältnis zu den Aufwendungen, die nötig wären, um bei einem Neubau einer Bahnanlage oder bei einem umfassenden Umbau die Gleislängsneigung abzuflachen. Auch Frank Sennhenn, DB Netz AG, riet "dringend" von einer Änderung der Eisenbahnbauordnung ab, da dies auch Einfluss auf den Bestand bestehender Bahnanlagen hätte. Dies hätte erhebliche wirtschaftliche Auswirkungen für den Bund.

Professor Markus Hecht, TU Berlin, wies darauf hin, dass in Bahnhöfen, in denen die Schienen beziehungsweise Bahnsteige eine starke Neigung aufweisen würden, das Trennen und Vereinigen von Zugteilen "unmöglich" sei. Weiter gebe es für mobilitätseingeschränkte Personen an solchen Bahnhöfen erhebliche Probleme. Christoph Engelhardt, WikiReal.org, sprach sich für eine strikt horizontale Auslegung von Bahnhofsanlagen aus. Die zwischenzeitlich genehmigten "exorbitant hohen Gefällewerte" von 15,14 Promille bei Stuttgart 21 und für Ingolstadt-Nord mit bis zu 20 Promille mangele es an den Nachweisen gleicher Sicherheit.