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Wohnungsbau II : »Modell für Millionäre«

Opposition kritisiert Förderprogramm

21.03.2016
2023-08-30T12:29:58.7200Z
2 Min

Die Bundesregierung will den Mietwohnungsbau besonders in Gebieten mit angespannter Wohnungslage fördern und hat dazu den Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus (18/7736) vorgelegt, mit dem eine Sonderabschreibungsmöglichkeit eingeführt werden soll. "Hintergrund sind die durch wachsende Haushaltszahlen vor allem in den Groß- und Universitätsstädten gestiegene Wohnungsnachfrage, steigende Mieten und Kaufpreise in den deutschen Ballungsgebieten und die damit für immer mehr Haushalte verbundene Schwierigkeit, eine bezahlbare Wohnung zu finden", heißt es in dem Entwurf, der am Freitag vom Bundestag an die Ausschüsse überwiesen wurde. Nur durch verstärkten Wohnungsneubau könne die Nachfrage gedeckt werden.

In der Debatte erklärte der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesfinanzministerium, Michael Meister (CDU), die Steuerförderung könne nur einer von vielen Bausteinen für die großen Aufgaben im Wohnungsmarkt sein. Mit der Förderung solle für ein höheres Angebot an Wohnungen gesorgt werden. Sein Staatssekretärs-Kollege im Umweltministerium, Florian Pronold (SPD), verwies auf die anderen Bausteine der Regierung zur Verbesserung des Wohnungsbaus. So seien zum Beispiel die Mittel für die Städtebauförderung auf Rekordniveau angehoben worden. Auch das Wohngeld sei stark erhöht worden und es gebe die Mietpreisbremse. Caren Lay (Linke) kritisierte eine "ganze Reihe von Haken" an dem Entwurf. So sei der Zeitraum für die Pflicht zur Vermietung)mit zehn Jahren viel zu gering. Lisa Paus (Grüne) bezweifelte, dass mehr bezahlbarer Wohnraum geschaffen werde. Die Regierung bediene sich der falschen Werkzeuge und schaffe ein "Steuersparmodell für Millionäre" und ertragsstarke Wohnungsbaugesellschaften. Wohnungsgenossenschaften würden leer ausgehen.

Die Sonderabschreibung soll nach den Vorstellungen der Bundesregierung im Jahr der Anschaffung oder Herstellung und in dem darauf folgenden Jahr bis zu zehn Prozent betragen. Im dritten Jahr sollen es bis zu neun Prozent sein. "Somit können innerhalb des Begünstigungszeitraums insgesamt bis zu 35 Prozent der Herstellungskosten steuerlich berücksichtigt werden", stellt die Regierung fest. Begünstigt werden sollen Investitionen, für die zwischen dem 1. Januar 2016 und dem 31. Dezember 2018 ein Bauantrag oder eine Bauanzeige gestellt werden. Die Inanspruchnahme der Sonderabschreibung soll letztmalig im Jahr 2022 möglich sein.

Eine weitere Grenze gibt es bei den Baukosten: "Mit der Begrenzung der Förderung auf solche Baumaßnahmen, bei denen die abschreibungsfähigen Herstellungskosten nicht mehr als 3.000 Euro je Quadratmeter Wohnfläche betragen, soll die Herstellung hochpreisigen Wohnraums vermieden werden." Wohnungen mit Luxusausstattung würden keiner staatlichen Förderung bedürfen. Außerdem soll die Sonderabschreibung nicht flächendeckend, sondern nur in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten gelten.