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BETEILIGUNGSGESETZ : Die Quadratur des Kreises

Experten melden Zweifel an Reform an

18.04.2016
2023-08-30T12:29:59.7200Z
2 Min

Abgeordnete sitzen nicht mit am Nato-Tisch. Sind nicht dabei, wenn EU-Militäraktionen geplant werden. Doch sie müssen in vielen, allemal den brisanten Fällen ihr grünes Licht geben, bevor die Bundeswehr zum Einsatz kommt. Die Vorgaben für diesen Bundestags-Vorbehalt (Parlamentsbeteiligungsgesetz) sollen nach dem Willen der Koalitionsfraktionen flexibler werden, ohne dass generell an der Verfassungsvorgabe einer Parlamentsarmee gerüttelt wird.

Ein Papier von CDU/CSU und SPD liegt dazu vor (18/7360): Gesetzentwurf zur "Fortentwicklung der parlamentarischen Beteiligung bei der Entscheidung über den Einsatz bewaffneter Streitkräfte im Ausland im Zuge fortschreitender Bündnisintegration". Doch viel mehr als Verständnis für das Anliegen war überwiegend nicht zu hören, als vergangene Woche eine Riege von Experten das Projekt in einer Anhörung im Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung unter die Lupe nahm. Nur einer von sechs Experten begrüßte rundweg den Vorstoß - bei aller Kritik an Details: Georg Nolte von der Berliner Humboldt-Universität. Er hatte bereits mitgearbeitet in einer vom früheren Verteidigungsminister Volker Rühe geleiteten Kommission, auf deren Arbeit (18/5000) der Gesetzesentwurf fußt.

Die krasse Gegenposition nahm Joachim Wieland von der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften in Speyer ein: Nach seiner Einschätzung bringt der Entwurf "keine größere Rechtssicherheit". Es werde gar "die Rechtsfindung eher erschweren". Mithin: "Wenn es nicht geboten ist, ein Gesetz zu erlassen, ist es geboten, kein Gesetz zu erlassen."

Es geht um die Regelung eines Problems, das im Entwurf so beschrieben wird: "Eine verstärkte militärische Integration erhöht die gegenseitigen Abhängigkeiten zwischen den Bündnispartnern und geht einher mit politischen Verpflichtungen, die auch die praktische Ausübung der Parlamentsrechte beim Einsatz bewaffneter deutscher Streitkräfte berühren." Der Gesetzentwurf ziele darauf, "die Rechte des Bundestags bei der Begleitung der militärischen Integration zu sichern und zugleich die Bündnisfähigkeit Deutschlands zu stärken". Doch was zu Papier kam, stufte Heiko Sauer (Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn) als "zwar gut gemeinten Versuch" ein - "aber nicht gut gemacht". Der Entwurf gehe "deutlich über die Verfassungsgrenzen hinaus", meinte Wolff Heintschel von Heinegg (Europa-Universität Viadrina in Frankfurt/Oder).

Verfassung: Darum kreiste ein Großteil der Erörterungen im Ausschuss. Und fast war mehr vom Bundesverfassungsgericht als vom Bundestag die Rede. Eine moderne Wehrverfassung fehle, so ein Befund. Was immer es an Vorgaben für den Parlamentsvorbehalt bei Bundeswehreinsätzen gebe, habe das Gericht in zahlreichen Urteilen vorgegeben. Doch ein Vorstoß des Parlaments zur Verfassungsänderung in dieser Sache steht nicht auf der Agenda.