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Recht : Strafen für korrupte Ärzte

Bestechung und Bestechlichkeit im Gesundheitswesen werden erstmals explizit als Straftatbestände ausgewiesen

18.04.2016
2023-08-30T12:29:59.7200Z
4 Min

Korruption im Gesundheitswesen ist schon lange ein Problem, jedoch eines, das sich nicht so leicht fassen lässt. Die Bestechungsmethoden sind manchmal schlicht, bisweilen aber auch raffiniert und mit angeblich medizinischen Notwendigkeiten kaschiert. So ist die Pharmaindustrie bekannt für aggressives Marketing und Versuche, Ärzte mit fragwürdigen Methoden dazu zu bringen, bestimmte Medikamente zu verordnen. Auffällig geworden sind auch etwa die Beziehungen zwischen HNO-Ärzten und Hörgeräteakustikern, die ein lukratives Geschäft durch gezielte gegenseitige Empfehlungen zu systematisieren versuchten.

Die schiere Größe des Marktes und die zahlreichen Akteure aus Medizinern, Pflegern, Pharmafirmen, Apothekern, Heilmittelerbringern, Krankenkassen und Versicherten legen nahe, wie facettenreich Korruption sein kann. So liegen die Gesundheitsausgaben bei rund 330 Milliarden Euro. Allein die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) stemmte 2015 Ausgaben von rund 213 Milliarden Euro.

Wie viel Geld im System jedes Jahr versickert, durch Untreue, Abrechnungsbetrug und Korruption, kann nur geschätzt werden. Von bis zu 20 Milliarden Euro ist die Rede. Der GKV-Spitzenverband spricht wie das Bundeskriminalamt (BKA) von einem "großen Dunkelfeld" und hält sich mit Zahlen zurück. In der Selbstverwaltung sind Stellen eingerichtet worden, wo mutmaßliche Betrügereien gemeldet werden können. Das geschieht auch regelmäßig. Die Krankenkassen haben laut einer Aufstellung des GKV-Spitzenverbandes in den Jahren 2012/2013 rund 27.000 Fälle von Fehlverhalten gemeldet. Zusammen mit Altfällen wurden rund 41.500 Fälle verfolgt. In 2.113 Fällen wurde die Staatsanwaltschaft eingeschaltet.

Strafgesetzlücke Nach rund vier Jahren Vorlaufzeit hat der Bundestag vergangene Woche nun ein Gesetz (18/6446) beschlossen, das Korruption im Gesundheitswesen erstmals ausdrücklich als Straftatbestand ausweist. In namentlicher Abstimmung votierten 464 Abgeordnete für den Gesetzentwurf der Regierung, 58 waren dagegen, 54 enthielten sich. Die Linke hatte zuvor angekündigt, das Gesetz abzulehnen, die Grünen wollten sich enthalten. Anlass für die Novelle war eine Lücke im Strafgesetzbuch (StGB), die 2012 nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) deutlich geworden war, wonach niedergelassene Ärzte weder Amtsträger noch Beauftragte der gesetzlichen Krankenkassen sind und deshalb, anders als angestellte Ärzte, nicht für korruptes Verhalten belangt werden können. Künftig werden neben den niedergelassenen Vertragsärzten auch alle anderen Angehörigen von Heilberufen, für deren Ausübung oder Führung der Berufsbezeichnung eine staatlich geregelte Ausbildung erforderlich ist, von den Straftatbeständen der Bestechlichkeit und der Bestechung erfasst.

Der neue Tatbestand wird den Straftaten gegen den Wettbewerb zugeordnet. Korruption kann nun mit Geldstrafen oder bis zu drei Jahren Haft, in schweren Fällen bis zu fünf Jahren Haft geahndet werden. Bestimmte Vorteile, die über berufliche Kooperationen gewährt werden, bleiben jedoch straffrei, etwa dann, wenn ein niedergelassener Arzt in einer bestimmten Klinik ambulant operiert. Korruptionsfälle in den Gesundheitsberufen werden künftig als Offizialdelikte verfolgt, das heißt, der Staatsanwalt muss im Verdachtsfall von sich aus tätig werden und nicht erst auf Antrag. Die Ursprünglich vorgesehenen Straftatbestände im Zusammenhang mit der Verletzung berufsrechtlicher Pflichten wurden kurzfristig wieder gestrichen, was nach Ansicht der Opposition dem Gesetz "die Zähne gezogen" hat. Auch in der SPD-Fraktion soll es großen Unmut deswegen geben. In der Schlussdebatte wies Justiz-Staatssekretär Christian Lange (SPD) die Kritik jedoch zurück. So werde das strafwürdige Verhalten klar umgrenzt. In den meisten Fällen sei von Wettbewerbslagen auszugehen, es würden also alle wesentlichen Strafkonstellationen erfasst.

Auch Edgar Franke (SPD) betonte, das Gesetz sei "kein zahnloser Tiger," weil der Wettbewerbsbegriff weit trage. Jedoch könnte es Fallkonstellationen geben, die nicht geregelt sind. Problematisch sei auch, dass die Abgabe von Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln oder Medizinprodukten aus dem Tatbestand genommen worden sei. Zudem hätte er sich einen präziser gefassten Patientenschutz gewünscht. Gleichwohl sei das Gesetz ein Paradigmenwechsel und damit ein Erfolg.

Vertrauen Jan-Marco Luczak (CDU) sagte, Patienten hätten zurecht Vertrauen in Ärzte und Apotheker. Umso schwerer wiege, wenn Einzelne das Vertrauen enttäuschten und sich bereicherten. Nun liege mit dem Gesetz "ein wirksames Heilmittel gegen das Geschwür der Korruption" vor. Korruption auf Rezept werde es nicht mehr straflos geben. Der Verzicht auf Straftatbestände im Zusammenhang mit der Verletzung berufsrechtlicher Pflichten sei richtig. Es wäre sonst in den zuständigen Ländern ein Flickenteppich mit unterschiedlichen Strafbarkeiten entstanden und damit Rechtsunsicherheit. Als Folge der Streichung entstünden keine Strafbarkeitslücken.

Das sieht die Opposition ganz anders. Kathrin Vogler (Linke) monierte, dass diese Regelung gestrichen worden sei, nehme dem Gesetz seinen wesentlichen Sinn. Die Ankopplung an das Wirtschaftsstrafrecht sei überdies ein Geburtsfehler. So werde zwar der Wettbewerb geschützt, weniger aber die Patienten. Zudem fehle ein Schutz für Hinweisgeber, denn Korruption spiele sich im Geheimen ab, die Staatsanwälte seien auf Tippgeber angewiesen. Kritisch seien außerdem die Anwendungsbeobachtungen (AWB), denn viele Alltagsstudien zu Arzneimitteln seien ohne wissenschaftlichen Nutzen. Hier flössen bis zu 100 Millionen Euro pro Jahr von der Pharmaindustrie in die Ärzteschaft.

Renate Künast (Grüne) merkte an, der Verweis auf die Pflicht, die berufsständischen Regeln, das Kammerrecht und den Eid des Hippokrates einzuhalten, sei doch eigentlich der Kern des Gesetzes gewesen. Mit etwas Mühe hätten die rechtlichen Probleme hinsichtlich der unterschiedlichen Länderberufsordnungen beseitigt werden können. Unverständlich sei auch, weshalb ausgerechnet die Apotheker von den Regelungen teilweise ausgenommen seien, die Hebammen aber etwa nicht. Ihr Fazit lautete, es sei gut, dass es endlich einen Gesetzentwurf gegen Korruption im Gesundheitswesen gebe, "schlecht aber, dass Sie ihn entkernt haben".