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RECHT : Lizenzvergabe erleichtert

02.05.2016
2023-08-30T12:30:00.7200Z
1 Min

Verwertungsgesellschaften, die Urheber geistigen Eigentums gegenüber dessen Nutzern vertreten, etwa Musiker gegenüber Radiosendern, bekommen einen neuen Rechtsrahmen. Das hat der Bundestag am vergangenen Donnerstag mit der Verabschiedung des Gesetzes zur Umsetzung einer entsprechenden EU-Richtlinie (18/7223, 18/7453, 18/8268) mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD bei Enthaltung der Linken und Grünen beschlossen. Damit soll unter anderem die Vergabe von Musiklizenzen für die Online-Nutzung im Binnenmarkt erleichtert werden. Ein Vorstoß der Grünen, auch Genossenschaften als Verwertungsgesellschaften zuzulassen, scheiterte. Harald Petzold (Linke) kritisierte, die Novelle zementiere "vordemokratische Regeln" etwa bei Verwertungsgesellschaft für Musik (GEMA).

Das Gesetz enthält auch neue Bestimmungen zur Privatkopievergütung. Diese müssen Hersteller oder Importeure von Aufnahmegeräten, Kopierern und Speichermedien entrichten, um Urheberrechte auf gespeicherte oder vervielfältigte Werke zu entgelten. Die Neuregelung soll die oft langwierigen Rechtsstreitigkeiten vermeiden oder verkürzen. In einem Entschließungsantrag fordert der Bundestag die Bundesregierung zudem auf, sich um den Erhalt des unlängst per Gerichtsbeschluss untersagten Verlegeranteils an Urhebervergütungen zu bemühen.