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Gastkommentare - Pro : Zeit zum Ändern

Chance auf große Sexualstrafrechtsreform?

02.05.2016
2023-08-30T12:30:00.7200Z
2 Min

Kein Gesetz kommt aus dem Bundestag so heraus, wie es eingebracht worden ist" - die berühmte Struck'sche Regel wird gerne benutzt, um Kritik an einem Gesetzentwurf den Wind aus den Segeln zu nehmen. Dass die Kritikpunkte dann im parlamentarischen Verfahren auch tatsächlich aufgenommen werden, ist damit aber keinesfalls gesagt. Oft werden nur noch Kleinigkeiten geändert. Diesmal aber, beim Sexualstrafrecht, könnte das anders sein. Denn der Gesetzentwurf von Justizminister Heiko Maas (SPD) widerspricht nicht nur europäischen Standards, er wird zudem noch nicht einmal von den Koalitionsparteien unterstützt.

"Nein heißt nein", auf diese Formel lässt sich die Istanbul-Konvention des Europarats bringen. Erklärt eine Frau, keinen Sex zu wollen, und der Mann missachtet dies, nennt man das Vergewaltigung. In Maas' Gesetzentwurf dagegen muss die Frau aus irgendeinem pathologischen Grund erstmal "widerstandsunfähig" sein. Über diese Gründe wird dann vor Gericht gefeilscht. War sie in so schlechter psychischer Verfassung, dass sie sich nicht wehren konnte? War die Drohung eindeutig genug? Das ist das Gegenteil von "Nein heißt Nein", es ist "Nein heißt nichts, wenn die Frau sich nicht selbst schützt, außer in bestimmten Fällen". Das nimmt Frauen weiterhin nicht ernst.

Zum Glück ist das in allen Parteien erkannt worden, auch die Union möchte den Gesetzentwurf verändern. Maas aber sieht Beweisprobleme. Ja, klar, ein "Nein" macht keine blauen Flecke. Aber viele Prozesse beruhen auf Aussagen, die ein Gericht bewerten muss. Frauen jedoch generell schon mal Lügen zu unterstellen und deshalb ein Gesetz nicht zu ändern, damit ist im Jahr 2016 nicht mehr durchzukommen.