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Gastkommentare - Contra : Nicht weit genug

Chance auf große Sexualstrafrechtsreform?

02.05.2016
2023-08-30T12:30:00.7200Z
2 Min

Lange wurde um eine Verschärfung des Sexualstrafrechtes gerungen - nun endlich soll mit dem Gesetzesentwurf eine Strafbarkeitslücke geschlossen werden. Denn nach bisherigem Recht liegen eine Vergewaltigung oder sexuelle Nötigung nur in drei Fällen vor: Wenn Gewalt angewendet, das Opfer bedroht oder die schutzlose Lage des Opfers ausgenutzt wurde. Künftig soll es sich auch um eine Vergewaltigung handeln, wenn der Täter das Opfer überrascht hat und es sich gar nicht wehren konnte.

Der Entwurf für eine Neufassung der Paragrafen 177 und 179 im Strafgesetzbuch ist natürlich erst einmal begrüßenswert, denn endlich tut sich etwas. Lang genug wurde um eine Neuauflage gerungen. Alles ist besser als der jetzige Zustand, bei dem eine Vergewaltigung nur strafbar ist, wenn sich die Frau auch entsprechend gewehrt hat.

Nur leider geht der Regierungsentwurf nicht weit genug. Dadurch wird eine Chance vertan, den Vergewaltigungsparagraphen grundlegend zu reformieren. Schon lange fordern Frauenverbände, jeden nicht einvernehmlichen Sex unter Strafe zu stellen. Das "Nein" einer Frau muss zur Strafverfolgung ausreichen, wenn ein Mann es missachtet. Doch das leistet die Novelle nicht. Noch immer muss die Frau darlegen, warum sie sich nicht gewehrt hat. Dabei sollte nicht das Verhalten des Opfers relevant für die Strafbarkeit sein, sondern das des Täters. Nur das wäre ein klares Signal.

Damit würde Deutschland auch die Istanbul-Konvention von 2011 zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen erfüllen, nach der jede "nicht einverständliche, sexuell bestimmte Handlung" strafbar ist. Mit dem aktuellen Entwurf erfüllt sie sie nicht.