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EDITORIAL : Überfällige Novelle

02.05.2016
2023-08-30T12:30:00.7200Z
2 Min

Wie viele Frauen vergewaltigt worden sind, kann niemand seriös bestimmen. Es gilt als wahrscheinlich, dass die jährlich in Deutschland etwa 8.000 angezeigten Fälle von sexueller Nötigung und Vergewaltigung nur ein Bruchteil der tatsächlich begangenen Übergriffe sind.

Fest steht indes: Weniger als zehn Prozent der Tatverdächtigen werden verurteilt. In vielen Fällen kommt es gar nicht erst zu einer Anklage. Zu dünn bewertet die Staatsanwaltschaft die Beweislage, zu mager die Aussicht, vor Gericht eine Schuld zu belegen und Strafe zu erwirken.

Eine Reform des Sexualstrafrechts ist also geboten. Darüber, das wurde bereits in der ersten Lesung eines von Justizminister Heiko Maas (SPD) vorgelegten Gesetzentwurfs deutlich, sind sich die Fraktionen im Deutschen Bundestag weitgehend einig.

Bisher war es beispielsweise nahezu unmöglich, eine Vergewaltigung nachzuweisen, wenn ein Opfer sich nicht gegen den Peiniger gewehrt hatte. Etwa, weil es von dem körperlichen Angriff überrascht oder vor Angst gelähmt war. Das soll nun anders werden.

Auch ist geplant, das "Grapschen", also das sexuell motivierte Greifen nach Körperteilen, schärfer zu bestrafen. Dieser Vorstoß resultiert aus den Ereignissen in der Silvesternacht in Köln, als ein Mob überwiegend ausländischer junger Männer Mädchen und Frauen auf der Domplatte bedrängte und gegen deren Willen anging.

Kritiker des jetzt auf dem Tisch des Bundestages liegenden Gesetzentwurfes bemängeln vor allem zweierlei. Zum einen weisen sie bitter darauf hin, dass gerade der Vergewaltigungsparagraph trotz seiner offensichtlichen und immer wieder vorgetragenen Unzulänglichkeiten über viele Jahre nicht praxistauglich gemacht worden ist.

Und zweitens fordern sie, das Prinzip "Nein heißt Nein", also das Verbot von sexuellen Handlungen gegen den erkennbaren Willen, grundsätzlich und damit deutlicher als bisher vorgesehen juristisch festzuschreiben.

Gerade dieser Punkt steht im Mittelpunkt zukünftiger Debatten. Wie der Gesetzestext am Ende genau formuliert ist, wird sich im Laufe des parlamentarischen Verfahrens herausschälen. Gut zu wissen ist indes schon jetzt, dass nun endlich eine Gesetzesnovelle Fahrt aufgenommen hat, die längst überfällig war.