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internet : Alle Daten sind gleich - oder doch nicht?

Konzerne könnten sich Überholspuren einrichten und damit die Netzneutralität hintergehen

04.01.2016
2023-11-08T12:41:10.3600Z
3 Min

Internet ohne Überholspuren: Solche "Netzneutralität" geriet keineswegs zu einem Reizwort in der Auseinandersetzung zwischen Regierung und Opposition. Doch wird die einschlägige EU-Richtlinie dieser Vorgabe auch gerecht? Darüber gehen die Meinungen im Bundestag gründlich auseinander. Der Schlagabtausch hält noch an. Denn die jeweilige Ausgestaltung obliegt nationalen Regulierungsbehörden - in Deutschland der Bundesnetzagentur.

Wichtiger Zugang Bei dieser Umsetzung seien "die Entwicklungen im Bereich der Netzneutralität sorgfältig zu beobachten, zu evaluieren und gegebenenfalls Konsequenzen zu ziehen", heißt es in einem Antrag der Koalitionsfraktionen (Drucksache 18/6643 vom 11. November 2015) zu "Industrie 4.0 und Smart-Services". Hervorgehoben wird darin, wie wichtig ein "leistungsfähiger Breitbandzugang" nicht zuletzt für die "Attraktivität von Unternehmensstandorten" sei. Und dass er "zur Gründung neuer und zum Ausbau bestehender Unternehmen" beitrage. Fazit: "Bei alledem kommt der Netzneutralität entscheidende Bedeutung für den Erhalt des offenen und freien Internets und für die Sicherung von Teilhabe, Meinungsvielfalt, Innovation und fairem Wettbewerb zu."

Die Bundesregierung begrüßt die EU-Richtlinie, die auch dem Koalitionsvertrag entspreche - dort ist die gesetzliche Verankerung der Netzneutralität festgeschrieben. Die EU sichere "erstmals Netzneutralität im offenen Internet", heißt es in einer Erklärung des Bundeswirtschaftsministeriums. Alle Datenpakete müssten gleich behandelt werden: "Die Internetnutzer sollen erstmals ein Recht auf diskriminierungsfreie Datenübertragung erhalten."

Bisher würden Anwendungen und Dienste mit gesonderten Anforderungen parallel zum offenen Internet angeboten - zum Beispiel bei "Triple-Play"-Angebotem: Internet, Telefon und Rundfunk über ein und dieselbe Leitung. "Dies soll auch weiterhin möglich sein", so das Ministerium. Dienste mit besonderen Merkmalen sollen parallel zum offenen Internet angeboten werden dürfen, solange sie dies nicht gefährden würden: "Deshalb sollen für Spezialdienste, die von einem Anbieter parallel zum offenen Internet erbracht werden, klare Maßgaben gelten."

Dann die Spezialdienste im Internet: Darunter fallen laut Günther Oettinger, dem EU-Kommissar für Digitales, nur Gesundheits-, Notruf- und Mobilitätsdienste.

Die Grünen-Fraktion kommt zu einer völlig konträren Beurteilung der EU-Vorgabe: "Die Bundesregierung verramscht die Netzneutralität über den Umweg Europa." Statt, wie von der Bundesregierung behauptet, würden nun "Überholspuren im Netz", "Diensteklassen" und "special services" eingeführt, "die es großen und marktmächtigen Telekommunikationsanbietern ermöglichen doppelt abzukassieren". Für die Grünen bedeutet dies "ein wahres Lobbygeschenk".

Bereits im Juli 2015 hatte die Fraktion einen Antrag (Drucksache 18/5382) vorgelegt mit der Überschrift "Netzneutralität als Voraussetzung für eine gerechte und innovative digitale Gesellschaft effektiv gesetzlich sichern." Mitte November nahmen die Grünen im Parlament diesen Antrag zur Messlatte bei ihrer Bewertung der Netzpolitik der Koalition: "Aller Argumente zum Trotz bleibt die Bundesregierung stur und leistet dem Zwei-Klassen-Internet in Berlin und Brüssel Vorschub."

Letzte Chance Allerdings sieht die Fraktion immer noch "eine letzte Chance": "In den nächsten Monaten können die nationalen Regulierungsbehörden, die die Einhaltung der Netzneutralität sowie die Einhaltung der Regeln für Verkehrsmanagementmaßnahmen überwachen und die Verfügbarkeit eines nicht diskriminierenden Internetzugangs sicherstellen, Qualitätskriterien formulieren."

Auch die Linksfraktion macht noch Spielraum aus: Die EU-Verordnung erlaube "tatsächlich Telekommunikationsunternehmen, bestimmte Angebote vom Prinzip der Netzneutralität auszunehmen und sie als priorisierte Dienste zu behandeln." Speziell geht sie auf "zweiseitige Märkte" ein - bei denen insbesondere die Anbieter von Inhalten zusätzlich zum Anschluss an das Netz auch noch für die Nutzung der Zugangsnetze bezahlen müssten. Und sie verweist auf "Zero-Rating"-Angebote - Nutzung von spezifischen Diensten wird vom monatlichen Datentransfervolumen ausgeklammert. Indes: "Aus Sicht der Linken enthält die EU-Verordnung trotz der Unbestimmtheit und Auslassung bei einer strengen Auslegung der betroffenen Bestimmungen und strengen Auflagen die Möglichkeit, genau diese zweiseitigen Märkte und Zero-Rating-Angebote auszuschließen."