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Flüchtlinge : Warten aufs Asylpaket II

Der neue »Ankunftsnachweis« kommt. Andere Koalitionsvorhaben stecken noch fest

04.01.2016
2023-11-08T12:41:10.3600Z
3 Min

Der anhaltende Flüchtlingszuzug wird auch 2016 ein beherrschendes Thema sein - für die EU (siehe Beitrag unten), aber natürlich auch für den Bundestag. Das geht schon direkt nach der parlamentarischen Weihnachtspause am 11. Januar los, wenn die Abgeordneten zur ersten Sitzungswoche des neuen Jahres nach Berlin reisen: An diesem Montag geht es in einer Sachverständigen-Anhörung des Innenausschusses um den von der schwarz-roten Regierungskoalition vorgelegten Gesetzentwurf zur schnelleren Registrierung der Asylbewerber (18/7043), der bereits drei Tage danach zur abschließenden Beratung auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht.

Er sieht neben der rascheren Registrierung der Flüchtlinge vor, dass die dabei erfassten Informationen den berechtigten Stellen elektronisch zur Verfügung gestellt werden. Ferner sollen die Asylsuchenden einen neuen, mit fälschungssicheren Elementen ausgestatteten, bundeseinheitlichen "Ankunftsnachweis" erhalten. Er soll ab dem geplanten Inkrafttreten des Gesetzes im Februar ausgestellt werden und grundsätzlich Voraussetzung für staatliche Leistungen sowie für die Stellung eines Asylantrages sein. Damit will die Regierung "einen Anreiz schaffen, rasch die zugewiesene Aufnahmeeinrichtung aufzusuchen sowie dort zu bleiben", wie der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesinnenministerium, Ole Schröder (CDU), im Dezember bei der ersten Lesung des Entwurfs im Bundestag zu Protokoll gab.

Die Daten der Ankommenden sollen nicht erst bei der Stellung eines Asylantrages, sondern von den Behörden bereits beim ersten Kontakt zu einem Flüchtling erhoben und in einem zentralen "Kerndatensystem" gespeichert werden. Um Doppelregistrierungen zu verhindern, werden alle zur Registrierung befugten Stellen mit einem "Fingerabdruck-Schnell-Abgleichsystem" ausgerüstet. Über eine Sofortabfrage können sie damit unverzüglich feststellen, ob zu einer Person bereits Daten vorhanden sind.

Zu den schon heute zu speichernden "Grundpersonalien" wie Namen, Geburtsdatum und -ort sollen der Vorlage zufolge für Asyl- und Schutzsuchende sowie unerlaubt Eingereiste künftig weitere Daten gespeichert werden. Dazu zählen etwa die bei der erkennungsdienstlichen Behandlung erhobenen Fingerabdruckdaten, das Herkunftsland und Informationen zu Gesundheitsuntersuchungen und Impfungen. Bei Asyl- und Schutzsuchenden sollen zudem Informationen zu Schulbildung, Berufsausbildung sowie sonstige Qualifikationen gespeichert werden, die für die schnelle Integration und Arbeitsvermittlung erforderlich sind.

Nach der Speicherung soll Schröder zufolge "unverzüglich" ein "Sicherheitsabgleich" erfolgen. mit dem die Sicherheitsbehörden überprüfen können, "ob zu einer Person schwerwiegende Sicherheitsbedenken bestehen". Zur Beschleunigung der Asylverfahren ist zudem vorgesehen, den Kreis der Behörden zu erweitern, die Informationen aus dem Kerndatensystem erhalten. Dies betrifft neben den Sicherheitsbehörden beispielsweise das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, die Aufnahmeeinrichtungen, die Bundesagentur für Arbeit und die Meldebehörden.

Weitere Gespräche Der einheitliche Ausweis für die Flüchtlinge und der verbesserte Datenaustausch zwischen den beteiligten Behörden spielte schon Anfang November eine Rolle, als sich Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) mit CSU-Chef Horst Seehofer und dem SPD- Vorsitzenden Sigmar Gabriel auf ein "Asylpaket II" verständigten, nachdem der Bundestag wenige Wochen vorher bereits ein umfangreiches Maßnahmenbündel zur Bewältigung des Flüchtlings- andrangs beschlossen hatte. Dieses zweite Paket sah unter anderem die Einrichtung von drei bis fünf "besonderen Aufnahme-Einrichtungen" mit verschärfter Residenzpflicht für Flüchtlinge aus sicheren Herkunftsstaaten wie vom West-Balkan vor, deren Asylverfahren dort innerhalb weniger Wochen abgeschlossen sein sollten. Vereinbart worden war ferner, den Familiennachzug für Flüchtlinge mit lediglich subsidiärem Schutz für zwei Jahre auszusetzen - ein Punkt, an dem es anschließend in der Koalition hakte, nachdem aus der Union die Aussetzung des Familiennachzugs auch für Syrer ins Gespräch gebracht wurde, während die SPD davon ausging, dass Flüchtlinge aus Syrien nicht von dieser Neuregelung betroffen seien. Weitere Streitpunkte betrafen verbesserte Gesundheitsleistungen etwa für schwangere Flüchtlinge und die geplante Eigenbeteiligung von Flüchtlingen an den Kosten für Integrationskurse. So war schon Anfang Dezember klar, dass das Gesetzespaket nicht wie geplant zum 1. Januar in Kraft treten würde. Und auch nach den Weihnachtsfeiertagen hieß es im Bundesinnenministerium dazu, die Verhandlungen zwischen den Koalitionspartnern seien "noch nicht abgeschlossen".