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JUSTIZ : In eigener Sache

Rechte des Bundestags und Opferentschädigung

04.01.2016
2023-11-08T12:41:10.3600Z
2 Min

Es ist ein Thema von grundsätzlicher Bedeutung für die Stellung des Bundestags im deutschen und europäischen Verfassungsgefüge, mit dem sich die Rechtspolitiker des Parlaments ins neue Jahr stürzen: die "Beteiligung des Deutschen Bundestages an gemischten völkerrechtlichen Abkommen der Europäischen Union". Am 13. Januar 2016 steht dazu eine öffentliche Anhörung im Rechtsausschuss an. Dabei geht es darum, ob das deutsche Parlament beispielsweise beim geplanten Freihandelsabkommen TTIP zwischen der EU und den USA oder dem bereits fertig ausgehandelten CETA-Handelsabkommen mit Kanada ein Wörtchen mitzureden hat oder ob die Bundesregierung nach eigenem Ermessen ja oder nein sagen kann.

Gemischte Abkommen sind Verträge, die sowohl Bereiche mit alleiniger Zuständigkeit der EU umfassen als auch solche, bei denen die Nationalstaaten mit zuständig sind. Solche Abkommen müssen durch die Mitgliedstaaten im Einklang mit den jeweiligen verfassungsrechtlichen Vorschriften ratifiziert werden. Sollte es sich also bei TTIP und CETA um gemischte Abkommen handeln - was selbst noch umstritten ist - besteht für den Bundestag ein erhebliches Interesse, seine Rolle im Ratifizierungsverfahren zu klären.

Zu den Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD, die 2016 abgehakt werden sollen, gehört die Einführung eines Angehörigen-Schmerzensgelds. Es soll Hinterbliebenen von Menschen zustehen, die durch die Schuld anderer ums Leben gekommen sind. Außerdem soll ein neuer Anlauf bei der Bekämpfung von Menschenhandel und Zwangsprostitution unternommen werden. In der vergangenen Legislaturperiode hatte die CDU/CSU/FDP-Koalition einen Gesetzentwurf verabschiedet, den der Bundesrat jedoch vor der Bundestagswahl nicht mehr behandelt hatte und der der Diskontinuität anheim fiel. Ebenfalls auf der To-Do-Liste steht ein Thema, das durch den Fall Gustl Mollath in den Blickpunkt der Öffentlichkeit geraten war. Es geht um die Neufassung von Paragraf 63 des Strafgesetzbuches, der die zwangsweise Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus regelt.

Die Opposition möchte den Rechtsschutz für Opfer von sexueller Nötigung und Vergewaltigung erweitern. Dazu soll Paragraf 177 des Strafgesetzbuches neu gefasst werden. Auch eine Ausweitung des Diskriminierungsverbots auf Fälle der Benachteiligung aufgrund des Gesundheitszustands will die Opposition auf die Tagesordnung setzen.