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RECHT : Frage der Ehre

Linke, Grüne und die SPD wollen die sogenannte Majestätsbeleidigung umgehend kippen. Die Union zögert

17.05.2016
2023-08-30T12:30:01.7200Z
4 Min

Das Wort vom Majestätsbeleidigungsparagrafen hat es in sich. Es wirkt so aus der Zeit gefallen, dass seine Abschaffung zwingend erscheint. Bezogen auf den türkischen Staatspräsidenten Recep Tayyip Erdogan, der unter Berufung auf den damit gemeinten Paragrafen 103 des Strafgesetzbuches ein Verfahren gegen den Moderator Jan Böhmermann anstrengt, erscheint es zudem passend. Schließlich erinnert Erdogans Auftreten Viele durchaus an einen Sultan.

Doch der im preußischen Landrecht von 1794 erstmals zu findende Straftatbestand der Majestätsbeleidigung ist eher Vorläufer von Paragraf 90 (Verunglimpfung des Bundespräsidenten). Der heutige Paragraf 103 (Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten) geht zurück auf die spätere, außenpolitisch motivierte Strafbestimmung zur Beleidigung fremder Fürsten - damals noch ein möglicher Kriegsgrund. Davon sind wir heute weit entfernt. Doch in der Bundestagsdebatte über den Paragrafen 103 vergangene Woche wiesen Unionsabgeordnete darauf hin, dass dieser nach wie vor "dem Schutz der zwischenstaatlichen Beziehungen und nicht der Ehre einer Einzelperson" diene. So stehe es in der Begründung des Gesetzes von 1953, sagte Detlef Seif (CDU).

Vorstoß der Opposition Die Linksfraktion und Bündnis 90/Die Grünen hingegen argumentieren in ihren Gesetzentwürfen (18/8272, 18/8123), mit denen sie den Paragrafen 103 abschaffen wollen, dagegen ausdrücklich mit der Gleichheit aller Menschen vor dem Gesetz. "Auch Majestäten sind Menschen, und alle Menschen sind durch den Paragrafen 185 vor Beleidigung geschützt", argumentierte Hans-Christian Ströbele (Grüne) in der ersten Lesung der beiden Gesetzesinitiativen.

Ins Blickfeld geraten ist Paragraf 103 durch zwei Satiresendungen im Fernsehen. Am 17. März strahlte "extra 3" im NDR das Lied "Erdowie, Erdowo, Erdogan" aus, das Einschränkungen der Pressefreiheit und Menschenrechtsverletzungen in der Türkei thematisierte. Deswegen wurde der deutsche Botschafter Martin Erdmann zwei Mal ins Außenministerium in Ankara einbestellt. Darauf bezog sich am 31. März das "Neo Magazin Royale" auf ZDF-Neo. Eingeleitet mit der Begründung, man wolle Erdogan den Unterschied zwischen Satire und hierzulande verbotener Schmähkritik erläutern, trug Jan Böhmermann ein Gedicht mit grotesk üblen Beleidigungen Erdogans vor. Dieser erstattete daraufhin Strafanzeige.

Eine zur Strafverfolgung nach Paragraf 103 erforderliche Ermächtigung der Bundesregierung beschloss das Bundeskabinett gegen die Stimmen der SPD-Minister. Kanzlerin Angela Merkel (CDU) verkündete diese Entscheidung am 15. April zusammen mit der Ankündigung, den Paragraf 103 zum Jahr 2018 beseitigen zu wollen. Unmittelbar zuvor hatte die Grünen-Fraktion ihren Gesetzentwurf mit dem Ziel sofortiger Streichung eingebracht. Die darauf folgende Debatte, ob man den besonderen Schutz ausländischer Staatsoberhäupter abschaffen, den des eigenen aber beibehalten könne, griff die Linken-Fraktion in ihrem zwei Wochen später vorgelegten Gesetzentwurf auf. Er sieht vor, auch Paragraf 90 (Verunglimpfung des Bundespräsidenten) und darüber hinaus Paragraf 188 (üble Nachrede und Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens) zu streichen. Zudem sollen die Verfolgungsermächtigungen wegfallen, auch für Delikte wie Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Straftat und Preisgabe von Staatsgeheimnissen. Denn diese durchbrächen den Grundsatz der Gewaltenteilung.

Kritik an Merkel Im Bundestag fragte Ströbele nun, wo das Problem sei, Paragraf 103 sofort abzuschaffen. Die Antwort lieferte er gleich mit: "Das Problem ist die Majestät Erdogan, die ein nachhaltig gestörtes Verhältnis zur Pressefreiheit, zur Meinungsfreiheit und zur Kunstfreiheit hat, und das Problem ist die Kanzlerin, die versucht, diesem Herrn Erdogan, dieser Majestät, alles recht zu machen." Dem setzte Volker Ullrich (CSU) entgegen, die Entscheidung über den Paragrafen 103 müsse am Ende und nicht am Anfang einer Diskussion stehen. Die Gesetzgebung brauche keine Schnellschüsse, und für das Strafrecht gebe es "besondere Sorgfaltspflichten". Diese Sorgfalt ließen die Gesetzentwürfe von Grünen und Linken vermissen. Reden könne man über Dinge wie das Strafmaß und die Verfolgungsermächtigung. Daraufhin stellte Ströbele die Zwischenfrage, wie Ullrich zu der Ankündigung Merkels stehe, einen Gesetzentwurf zur Aufhebung von Paragraf 103 vorzulegen. Ullrichs Antwort: "In diesem Land werden die Gesetze vom Parlament gemacht und nicht von der Regierung." Er kündigte an, über einen Gesetzentwurf in Ruhe zu debattieren und nicht dem "süßen Gift" zu erliegen, "ein Einzelfallgesetz zu machen, das verfassungswidrig wäre". Dies veranlasste Harald Petzold (Linke) zu der Replik: "Jetzt haben wir es amtlich, dass die Kanzlerin offensichtlich ein verfassungswidriges Gesetz vorgeschlagen hat."

Petzold bezeichnete den Paragrafen 103 und die anderen von seiner Fraktion zur Streichung vorgeschlagenen Straftatbestände als "Sonderregelungen", die gegen die Gleichheit aller Menschen vor dem Gesetz verstießen. An die SPD appellierte Petzold, die vorhandene parlamentarische Mehrheit für eine schnelle Streichung von Paragraf 103 zu nutzen. Darauf ging die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Eva Högl nicht ein. Sie bestätigte aber, dass ihre Fraktion die Paragrafen 103 und 104a (Verfolgungsermächtigung) streichen wolle, und fügte an die "lieben Kolleginnen und Kollegen von der Unionsfraktion" gerichtet an: "Sofort streichen und nicht erst 2018, dann hätten wir die richtige Entscheidung getroffen."

Für Unruhe im Plenarsaal sorgte Detlef Seif (CDU), als er das umstrittene Böhmermann-Gedicht vortrug, um zu zeigen: "Hier wird eine Person in ihrer Ehre ganz klar angesprochen." Die Justiz habe zu entscheiden, ob dies von der Pressefreiheit noch gedeckt ist. Bundestags-Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn (SPD) mahnte daraufhin, "zu berücksichtigen, dass wir im deutschen Parlament sind, und dass auch bei Zitaten das nicht völlig vergessen wird."