Piwik Webtracking Image

INFRASTRUKTUR : Auf dem Weg zum schnellen Internet

Durch Mitnutzung vorhandener Infrastrukturen soll der Breitbandausbau kostengünstiger werden

17.05.2016
2023-08-30T12:30:01.7200Z
2 Min

Die Bundesregierung will beim Breitbandausbau schneller vorankommen. Unter anderem, indem die Kosten gesenkt werden. Dieses Ziel verfolgt der in der vergangenen Woche erstmals im Bundestag beratene Gesetzentwurf "zur Erleichterung des Ausbaus digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze" (DigiNetzG) (18/8332). Darin ist unter anderem vorgesehen, Netzbetreibern Ansprüche auf die Nutzung existierender passiver Netzinfrastrukturen einzuräumen.

Synergien nutzen Bis zu 80 Prozent der Investitionen beim Ausbau des digitalen Netzes entfielen auf Hoch- und Tiefbauarbeiten, heißt es in dem Gesetzentwurf. "Die Kosten dieser Arbeiten können signifikant gesenkt werden, wenn Ineffizienzen beim Infrastrukturausbau beseitigt und Chancen zur Nutzung existierender passiver Netzinfrastrukturen ergriffen werden", schreibt die Regierung.

Weitere Synergien für den Ausbau digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze verspricht sich die Bundesregierung von der Verpflichtung, bei öffentlich finanzierten Bauarbeiten eine bedarfsgerechte Mitverlegung von Glasfaserkabeln sicherzustellen. Außerdem sind Anpassungen bei den Wegerechtsregelungen im Telekommunikationsgesetz geplant, beispielsweise durch die Möglichkeit der Verlegung in geringerer Verlegetiefe.

Als weiteren Beitrag zur Kostensenkung bewertet die Bundesregierung die geplante Herausbildung von "vorhersehbaren Mitnutzungspreisen" durch die Entscheidungen einer zentralen Streitbeilegungsstelle. Zudem sollen durch die Einrichtung einer zentralen Informationsstelle die Kosten der Informationsbeschaffung und -erteilung gesenkt sowie durch die erhaltenen Informationen Verhandlungsprozesse über Mitnutzungen erleichtert werden. Diese Streitbeilegungs- und Informationsstelle soll nach den Vorstellungen der Bundesregierung bei der Bundesnetzagentur angesiedelt sein.

Offene WLAN-Netze Eine weitere netzpolitische Neuerung steht in der kommenden Sitzungswoche an. Union und SPD haben sich auf die Abschaffung der Störerhaftung geeinigt. Private und nebengewerbliche Anbieter sollen danach künftig ihr öffentliches WLAN nicht mit einer Vorschaltseite oder mit einem Passwort gegen unberechtigte Zugriffe sichern müssen. Sie sollen vielmehr das Providerprivileg genießen, was bedeutet, dass sie lediglich den Zugang zum Internet bereitstellen, nicht aber für das eventuelle Fehlverhalten der Nutzer verantwortlich gemacht werden können. Am 2. Juni wird über die entsprechend geänderte Novelle des Telemediengesetzes abgestimmt.