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Handel I : Warten auf die CETA-Übersetzung

Opposition warnt vor vorläufiger Anwendung des Abkommens mit Kanada

17.05.2016
2023-08-30T12:30:01.7200Z
3 Min

Die Opposition hat davor gewarnt, Teile des europäisch-kanadischen Handelsabkommens CETA schon vor der endgültigen Abstimmung über den Vertragstext vorläufig in Kraft zu setzen. Klaus Ernst (Linke) warf der Koalition am Freitag im Bundestag vor, sie wolle das Abkommen "gegen den Willen der Bürger" durchsetzen und den Eindruck erwecken, die nationalen Parlamente würden über CETA entscheiden. Das sei aber alles nur Schau: "Denn im selben Moment macht die Bundesregierung Druck, das Abkommen CETA möglichst schnell vorläufig anzuwenden". Das Abkommen solle also angewendet werden, "bevor die nationalen Parlamente diese Frage überhaupt ausreichend beraten und abgestimmt haben. Das ist eine Aushebelung der Parlamente", warnte Ernst. Nach der Geheimniskrämerei folge die Ausschaltung der nationalen Parlamente. "Das ist nicht hinnehmbar", sagte Ernst.

Beratungsverfahren Katharina Dröge (Grüne) sagte, im Oktober wolle der EU-Handelsministerrat das Abkommen beschließen, aber eine deutsche Fassung des Abkommens, das 500 Seiten Vertragstext und 1.500 Seiten Anhänge habe, liege immer noch nicht vor. "Wie stellen Sie sich jetzt ein geordnetes parlamentarisches Beratungsverfahren vor, von dem Sie immer gesprochen haben?", fragte Dröge die Koalition. "Wenn die Bundesregierung im Handelsministerrat sowohl über den Vertragstext als auch gegebenenfalls über die vorläufige Anwendung entschieden hat, dann glauben Sie doch nicht ernsthaft, dass danach noch eine andere parlamentarische Beratung erfolgen wird", warnte die Abgeordnete.

"Freihandel ist seit über 200 Jahren eine Formel für Wachstum, Wohlstand und zur Schaffung von Arbeitsplätzen", lobte dagegen Joachim Pfeiffer (CDU) das CETA-Abkommen. Der Erfolg des Freihandels sei jeden Tag zu erleben, und kein Land sei so in die Globalisierung eingebunden wie Deutschland. Die Opposition wolle offenbar nicht, dass die Globalisierung gestaltet werde: "Die Globalisierung braucht Regeln", stellte Pfeiffer fest, der auf die Vorteile der in CETA vorgesehenen Zollsenkungen hinwies: Die deutschen Exporteure würden 500 Millionen Euro im Jahr sparen. CETA sei "das beste Abkommen, das wir jemals hatten", lobte Pfeiffer. Gefahren für den Verbraucherschutz oder Schaffung einer Paralleljustiz könne er nicht erkennen.

Klaus Barthel (SPD) sagte, natürlich müsse noch geklärt werden, wie ein vorläufig in Kraft getretener CETA-Vertrag gegebenenfalls von nationalen Parlamenten zurückgeholt werden könne. Aber den Wunsch der Opposition nach sofortiger Entscheidung über den Antrag der Fraktion Die Linke (18/8391), in dem die Regierung aufgefordert wird, im EU-Rat die vorläufige Anwendung des europäisch-kanadischen Handelsabkommens CETA abzulehnen, wies Barthel zurück. In den europäischen Gremien werde im Herbst über CETA entschieden. Es sei bereits fest vereinbart, dass sich der Bundestag vor der Entscheidung des Europäischen Rats mit CETA befassen und der Bundesregierung gegebenenfalls einen Auftrag auf den Weg geben werde. Daher gebe es keinen Anlass, über den Antrag der Linken jetzt abzustimmen.

Der Antrag wurde mit Stimmen der Koalitionsmehrheit an die Ausschüsse überwiesen. Die Linksfraktion warnt in dem Antrag: "Die vorläufige Anwendung schafft Fakten, die durch nachgelagerte eventuelle parlamentarische Entscheidungen in den Mitgliedsstaaten kaum rückholbar sind. Faktisch präjudiziert eine vorläufige Anwendung den Ausschluss der Parlamente der Mitgliedstaaten von der Entscheidungsfindung." Der Bundesregierung wird vorgeworfen, ihre Bereitschaft zur vorläufigen Anwendung signalisiert zu haben. Damit untergrabe sie ihre eigene Position.

Mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen abgelehnt wurde ein weiterer Antrag der Linksfraktion, in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, das bisher finalisierte Verhandlungsergebnis des CETA-Vertrages "als nicht annehmbar" zurückzuweisen und für einen Stopp der TTIP-Verhandlungen zu sorgen. Zudem sollen in künftigen EU-Handels- und Investitionsabkommen keine Liberalisierungs-, Deregulierungs- und Privatisierungsvorschriften aufgenommen werden.