Piwik Webtracking Image

URHEBERRECHT : Arme Poeten

Union und SPD wollen die Position von Künstlern stärken. Der Opposition reicht das nicht

13.06.2016
2023-08-30T12:30:03.7200Z
4 Min

Der arme Poet hat heute vielleicht nicht mehr einen Regenschirm über dem Bett wie auf Spitzwegs berühmtem Gemälde, er ist aber nach wie vor keine seltene Erscheinung. Ablesen lässt sich das beispielsweise an den Zahlen der Künstlersozialkasse über die bei ihr aktiv rentenversicherten - also nicht im Nebenerwerb tätigen - freiberuflichen Künstler, Journalisten oder Schriftsteller. Zum Stichtag 1. Januar 2015 betrug deren Durchschnittseinkommen knapp 1.300 Euro monatlich, etwa die Hälfte des deutschen Durchschnittseinkommens. Besonders arm dran sind Musiker mit nicht einmal 1.100 Euro im Monat.

Entnehmen lassen sich die Zahlen der Begründung eines Gesetzentwurfs der Bundesregierung (18/8625), der die Rechtsstellung von Urhebern und ausführenden Künstlern gegenüber den Verwertern ihrer Werke, wie Verlegern und Filmproduzenten, stärken soll. Ihm liegt die Einschätzung zugrunde, dass die letzte Reform des Urheberrechts im Jahr 2002, welche die Position von Rechteinhabern gegenüber Verwertern stärken sollte, nicht zum erhofften Erfolg geführt hat. Die Bundesregierung will mit ihrem Reformvorschlag, den der Bundestag vergangene Woche erstmals beraten hat, die Koalitionsvereinbarung zwischen CDU, CSU und SPD umsetzen.

Verbandsklagerecht Ein Instrument des Gesetzentwurfs sind veränderte Vorschriften für gemeinsame Vergütungsregeln, wie sie beispielsweise zwischen Verbänden der Filmschaffenden und der Filmproduzenten auf Grundlage des Gesetzes von 2002 getroffen wurden. Künstler, die auf Einhaltung dieser Regeln pochen, müssen immer fürchten, nicht mehr engagiert zu werden, sofern sie nicht gerade Stars sind. In einer ähnlichen Position sind oft freie Journalisten. Hier soll ein Verbandsklagerecht verbunden mit einem gesetzlichen Unterlassungsanspruch dafür sorgen, dass Freischaffende nicht mehr alleine dem Auftraggeber gegenübertreten müssen. Und weil es in vielen Branchen der Kreativwirtschaft bisher noch überhaupt nicht gelungen ist, sich auf gemeinsame Vergütungsregeln zu einigen, sollen Gerichte neue Möglichkeiten zu bekommen, in Schlichtungsverfahren einzugreifen und sie zu beschleunigen.

Eine weitere Neuerung ist der jährliche Auskunftsanspruch des Urhebers über die Nutzung seines Werks. Bisher wird oft ein einmal honoriertes Werk noch in vielfältiger anderer Weise verwertet, ohne dass der Autor davon erfährt, geschweige denn dafür vergütet wird. Eingeschränkt werden sollen zudem die Möglichkeiten, einem Kreativen durch ein ausschließliches Nutzungsrecht jede Form der Rechteverwertung für eine einmalige Pauschale abzukaufen. Mit der Novelle soll diese Möglichkeit auf einen Zeitraum von zehn Jahren beschränkt werden. Danach soll der Urheber sein Werk frei anderweitig verwerten können, etwa für eine Neuverfilmung. Dem Rechteverwerter verbliebe in diesem Fall aber ein einfaches Nutzungsrecht, er könnte also das von ihm verlegte Buch des Autoren weiterhin verkaufen.

Kritik der Kreativen Der Parlamentarische Staatssekretär im Justizministerium, Christian Lange (SPD), sagte dazu im Bundestag, es gehe darum, "Gerechtigkeit herzustellen in einem Bereich, in dem zu oft das Recht des Stärkeren gilt". Dass das aber mit dem vorgelegten Gesetzentwurf gelinge, genau das bezweifelten die Rednerinnen der Opposition. Lange behaupte "wider besseres Wissen, dass die Position der Urheber und Künstler gestärkt wird", warf Sigrid Hupach (Linke) dem Vertreter der Bundesregierung vor. Der Reformvorschlag bringe denen, die unter fehlender Vertragsparität zu leiden haben, "gar nichts". Unter Verweis auf eine Aktion des Deutschen Journalistenverbandes gegen den Gesetzentwurf, an dem sich viele Kreative aus anderen Bereichen angeschlossen haben, stellte Hupach sogar fest: "Er schwächt die Position derer, denen er zu helfen vorgibt." Als Beispiel nannte sie den im Gesetz vorgesehene Auskunftsanspruch, der für Freie Journalisten und Fotografen eine Verschlechterung gegenüber der jetzigen Lage bringe.

Gegenstand der Debatte war auch ein Antrag der Grünen von Anfang dieses Jahres (18/7518), der ein Gesetz mit genau den Punkten einfordert, die der Regierungsentwurf behandelt. Allerdings zeigte sich Tabea Rößner (Grüne) mit der Umsetzung dieser Punkte in den Gesetzestext ganz und gar nicht einverstanden. Justizminister Heiko Maas (SPD) habe zunächst einen guten Referentenentwurf vorgelegt, doch daraus sei dann bis zur Verabschiedung im Kabinett ein Gesetzentwurf geworden, mit dem "letztlich niemand mehr so richtig zufrieden" sei, beklagte Rößner. So sei ihr "unverständlich", warum die vorgesehene Verbindlichkeit von Schiedsverfahren sich im Kabinettsbeschluss nicht wiederfinde. Schon die Reform 2002 unter rot-grüner Mehrheit habe daran gekrankt, dass man "vor den Verwertern gekniffen" habe, jetzt sei dies wieder geschehen.

Ausschussberatungen Dieser Kritik widersprachen insbesondere die Redner der Unionsfraktion. Der Referentenentwurf sei "unausgewogen" gewesen und habe die speziellen Bedürfnisse der Branche nicht berücksichtigt, sagte Stefan Heck (CDU). "Er hätte zu Überregulierung und einem ganz erheblichen Bürokratieaufwand geführt" und damit "Geld aus dem System genommen, das den Urhebern zusteht". Allerdings kündigte Heck an, in den Ausschussberatungen erkannte Schwächen noch auszubügeln. So werde man eine Schwächung des Auskunftsanspruchs "nicht hinnehmen". Ein "intensives parlamentarisches Verfahren", in dem alles noch einmal auf den Prüfstand kommt, kündigte auch Christian Flisek (SPD) an.

Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU) hob die Notwendigkeit hervor, Mehrfachverwertungen von geistigem Eigentum angemessen zu honorieren. Man müsse "gegen die teilweise vorhandene Gratis-Mentalität im Internet vorgehen", sagte sie. Denn "gute kreative Leistungen haben ihren Preis", und die Nutzer müssten bereit sein, ihn zu zahlen.