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Finanzen : Statt Hausmannskost Steuerrecht für Feinschmecker

Der Bundestag bringt ein äußerst komplexes Besteuerungsrecht für Investmentfonds auf den Weg

13.06.2016
2023-08-30T12:30:03.7200Z
2 Min

Zwei Minuten lang erteilte der SPD-Abgeordnete Lothar Binding eine Lektion in Gesetzes-Chinesisch. Er zitierte im Bundestag schlicht eine Passage aus dem Gesetz zur Reform der Investment-Besteuerung. Folgen konnte ihm wohl kaum einer im Parlament. Wer indes durchblicken wird, das war für Richard Pitterle (Die Linke) sonnenklar: "Die Schwachstellen sind längst auf den Radarschirmen der Beratungsindustrie."

Das Gesetz zur Reform der Invstmentbesteuerung (18/8045, 18/8345, 18/8461) wurde am Donnerstag vom Bundestag verabschiedet. CDU/CSU und FDP folgten der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (18/8739). Die Linke stimmte dagegen - bei Enthaltung von Bündnis 90/Die Grünen.

Alles wird komplizierter Hochkomplexe Formulierungen: Fritz Güntzler (CDU) sprach denn auch von einem "Steuerrecht für Feinschmecker". Neben dem Stopfen von Schlupflöchern sei es um eine Ausgestaltung entsprechend dem Europarecht gegangen, dazu um eine Vereinfachung.

Feinschmecker? Pitterle hielt dagegen: Deutschland brauche "endlich Hausmannskost". Das Steuerrecht werde nun noch "komplizierte als bisher". Zur Steuervermeidung würden "zahlreiche neue Möglichkeiten geschaffen".

Binding meinte, das Wichtigste sei gewesen, Schlupflöcher zu schließen. Doch ihm sei klar: Es werde wieder "Schlupflöcher geben, die wir noch gar nicht kennen".

Auch Gerhard Schick (Grüne) ging auf den Regelungsdschungel bei der Investmentfondsbesteuerung ein: Seine Hauptkritik: "Komplexität kann man nicht mit Komplexität bekämpfen." Das Gesetz sei so ausgestaltet, dass er "nicht mehr wirklich erfassen kann, was wir tun".

Speziell befassten sich die Abgeordneten mit "Cum/Cum-Geschäften". Ob diese legitim oder nicht legitim seien, ließ Güntzler dahingestellt. In jedem Fall werde ein Riegel vorgeschoben. Schick stellte heraus, dass das Gesetz in Sachen Cum/Cum im Finanzausschuss "nachgeschärft" worden sei. Jetzt werde es "extrem wichtig", dass die Behörden eine "gezielte Marktbeobachtung" betrieben: "Greift das Gesetz oder muss es noch nachjustiert werden?"

Generelles Ziel ist es, die Besteuerung von Publikums-Investmentfonds - also Fonds, die jedem Anleger offen stehen - zu vereinfachen und europäische Vorgaben umzusetzen. Inländische Publikumsfonds müssen Steuern auf aus deutschen Einkunftsquellen stammenden Dividenden, Mieterträgen und Gewinnen aus dem Verkauf von Immobilien abführen. Im Gegenzug müssen Anleger die Erträge der Fonds nicht mehr vollständig versteuern, sondern es erfolgt eine Teilfreistellung. Bei der Kapitalanlage in Aktienfonds bleiben beim Privatanleger in Zukunft 30 Prozent steuerfrei, bei Mischfonds sind es 15 Prozent.

Um die Cum/Cum-Geschäfte auszubremsen, wird in Zukunft keine Anrechnung von Verlusten mehr gewährt, wenn Steuerpflichtige innerhalb eines 91-tägigen Zeitraums rund um den Dividendentermin Kapitalertragsteuern durch Verrechnung mit Verlusten durch Verkäufe unmittelbar nach der Dividendenausschüttung unterbunden werden. Auch die Beweislast wird umgekehrt.