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FILMFÖRDERUNG : Kino, Kunst und Kommerz

Die geplante Novellierung wird zu keinen grundlegenden Änderungen führen

27.06.2016
2023-08-30T12:30:03.7200Z
3 Min

Große Reform oder kleine Novellierung? Seit Monaten zeichnet sich ab, dass die versprochene grundlegende Neufassung des Filmförderungsgesetzes (FFG) ausbleibt. Es regelt seit 1967, dass alle Nutzer eines Films vom Kino bis zum Video-on-Demand-Anbieter Abgaben auf ihre Einnahmen leisten, damit neue Filme entstehen. Alle fünf Jahre wird das Gesetz novelliert.

Die Vertreter der Filmszene in der Filmförderungsanstalt (FFA), die die Abgaben verwaltet, plädieren für eine einschneidende Verschiebung zwischen den Fördersäulen: 85 Prozent der Fördermittel sollten automatisch an Produzenten und Verleiher fließen, deren Filme an den Kinokassen, bei Oscar- und Lola-Verleihungen oder auf Festivals reüssierten, damit sie vom Erfolg profitieren. Nur 15 Prozent des Geldes sollten zur freien Verfügung stehen.

Projekt- und Referenzförderung Dieser Ansatz stößt bei Kulturstaatsministerin Monika Grütters (CDU) auf wenig Gegenliebe. In ihrem vorgelegten Gesetzentwurf zur Novellierung des FFG bleibt es bei der alten Regelung. 50 Prozent für die Projektförderung, 50 Prozent für die Referenzförderung. Womit die Spielräume für Verbesserungen wie Korrekturen bei der Referenzförderung für künstlerische Erfolge eng sind. Die Produzenten des gefeierten Films "Toni Erdmann" müssen trotz Cannes-Hype und Kritiker-Preis bangen. Der Film benötigt zusätzlich 50.000 Zuschauer, um in den Genuss der Referenzförderung zu kommen.

Marketingbudgets Grundsätzliche Kritik am Gesetzentwurf blieb in der öffentlichen Anhörung des Kulturausschusses in der vergangenen Woche von den Experten aus der Kinobranche jedoch aus. Einzig Christian Bräuer (AG Kino) kritisierte, dass der Fokus des Gesetzes zu einseitig auf der Produktion liege. Es fehle das Geld, die Filme zum Kino-Start zu bewerben. Das spüren auch Journalisten, etwa wenn es keine Pressevorführungen gibt.

Unter kargen Marketingbudgets leiden vor allem Dokumentarfilmer. Daher will Thomas Frickel (AG Dok) die Vermarktung dieser Filme zum Experimentierfeld wie dem gleichzeitigen Start im Kino und auf Video machen. Dem widersprechen noch die starren Regeln des FFG zur sogenannten Auswertungskaskade. Zwischen Kinostart und Video-Premiere müssen sechs Monate liegen, hier sind vier Monate im Gespräch. Nach einem Jahr folgt die Pay-TV- und nach 18 Monaten die Free-TV-Ausstrahlung. Um das Kino zu stärken, wird es wohl bei der bisherigen Regelung bleiben. Ausnahmen kann die FFA beschließen.

Mehr Frauen sollen künftig entscheiden, welches Buch oder welcher Dreh gefördert werden. Monika Grütters hofft, dass Frauen einen besonderen Blick für die Projekte von Frauen haben. Denn die Teilnahme von Regisseurinnen wie Maren Ade und Anne Zohra Berrached mit ihren Filmen "Toni Erdmann" und "24 Wochen" an den Wettbewerben der Festivals von Cannes und Berlin täuscht darüber hinweg, dass die weibliche Handschrift im deutschen Kinofilm chronisch unterrepräsentiert ist. Lediglich zehn Prozent der Werke werden von Frauen inszeniert. Zu einer Quote wie in Schweden oder einer Zielvorgabe von 40 Prozent Frauenanteil, wie sie die Initiative "Pro Quote Regie" wünscht, konnte sich die Regierung nicht durchringen.

Soziale Kriterien Auch die Forderung der Verbände der Filmschaffenden, die Einhaltung sozialer Standards zum Förderkriterium zu machen, fand bislang keinen Eingang ins Gesetz. So werden Tarif-Gagen und Honorare nach Vergütungsregeln weiter kalkuliert, aber oft nicht gezahlt. Weitere von der Branche benannte Defizite wurden dagegen bereinigt. Drehbuchautoren sollen besser unterstützt werden. Statt viele Projekte mit ein wenig Geld zu fördern, sollen einzelne Projekte höhere Darlehen als bislang erhalten.

Durch die Hintertür schlüpft die kommerziellere Ausrichtung wieder ins FFG. Denn die Verwerter erhalten in der Vergabekommission der FFA die Mehrheit. Sie entscheidet, für welche Produktion grünes Licht gegeben wird. Die Verwerter werden vor allem auf potentielle Kassenschlager setzen.

An dieser Schaltstelle sitzen auch die Vertreter der Fernsehsender. Die Produzenten bleiben weiter von ihnen abhängig, auch weil sie selbst bei Kinohits ihre eigenen Investitionen nicht erlösen können. Eine Million verkaufte Tickets machen rund zehn Millionen Euro Umsatz, von denen zehn Prozent an Umsatzsteuer und FFA-Abgabe abgehen. Von den verbleibenden neun Millionen Euro fließt die Hälfte an die Kinos. Vom Rest zieht der Verleih 35 Prozent Provision ab und deckt anschließend seine Vorkosten bis zu 8.000 Euro je Startkopie. Bleibt dann eine Million übrig, streicht sie der Verleih ein, weil er sich an der Finanzierung des Films beteiligte.

Um die Recoupement-Chancen zu verbessern, forderten die Produzenten bislang vergeblich einen Erlöskorridor. Dann könnten sie Eigenkapital für Investitionen bilden und Budgets kalkulieren, die dem Wert der eigenen Arbeit und aller Kreativen entspricht. Das Fördersystem würde auf neue Füße gestellt.

Die Autorin arbeitet als freie Filmjournalistin in Berlin.