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Gastkommentare - Contra : Nur ein Bruchteil

Geht das Exportverbot zu weit?

27.06.2016
2023-08-30T12:30:03.7200Z
1 Min

Weltweit wird Deutschland um seine Kunstlandschaft beneidet. Anders als etwa in Frankreich gibt es hier nicht nur ein großes Zentrum des Kunstschaffens, sondern herausragende Museen von Berlin bis Düsseldorf, von Murnau bis Kiel. Flankiert werden diese öffentlich getragenen Häuser von zahlreichen privaten; nach Südkorea und den USA hat Deutschland die meisten Privatmuseen. Ist dies nun durch das neue Gesetz bedroht?

Wer klären will, ob das Exportverbot zu weit geht, muss zuerst beantworten, wem sich die Freude an der Kunst, am Sammeln und Ausstellen verdankt. Einer breiten Förderpolitik, die auch privates Sammeln unterstützt, etwa durch Steuererleichterungen. Der Schutz der Staatshaftung nimmt einigen Privatmuseen dazu die Last der Versicherungskosten. Viele Bundesländer spendierten Sammlern Bauten oder Grundstücke. Kurz: In Deutschland vertraten bisher alle Seiten die Auffassung, dass der Besitz von Kunst nicht nur Privatangelegenheit sei, sondern öffentliche Unterstützung verdiene.

Streit hat sich daran entfacht, dass umgekehrt bei einigen absoluten Ausnahmen ein Exportverbot verhängt werden kann, wenn ein Objekt als "national wertvolles Kulturgut" eingestuft wird. Warum aber? Dahinter steht doch dieselbe Überzeugung, dass Kunstbesitz nicht nur Privatangelegenheit ist. Verunsicherte Sammler, die ihre Bestände ins Ausland gebracht haben, müssen aber nicht besorgt sein: Betroffen von dieser Einschränkung ist nur ein winziger Bruchteil des Kunstbesitzes, der in den Genuss großzügiger öffentlicher Unterstützung kommt. Die Transportlaster können, wenn sich die Gemüter beruhigt haben, die Kunst wieder nach Deutschland zurückbringen.