Piwik Webtracking Image

PROSTITUTION : Auflagen für Bordelle und Sexarbeiterinnen

Bundestag verabschiedet neues Gesetz

11.07.2016
2023-08-30T12:30:04.7200Z
4 Min

Die Zeiten, da laut Familienministerin Manuela Schwesig (SPD) die Eröffnung einer Pommes-Bude schwerer und mit höheren behördlichen Auflagen verbunden war als die eines Bordells, sind nun vorbei. "Es werden jetzt klare Auflagen erteilt, wer ein Bordell errichten kann und welche Maßnahmen zum Schutz der Frauen ergriffen werden müssen", sagte die Ministerin vergangenen Donnerstag während der abschließenden Beratung des Prostituiertenschutzgesetzes. "Wer sich nicht daran hält, dem wird das Gewerbe entzogen. Das ist der richtige Weg", betonte sie. Diesem Weg vermochten die meisten der Abgeordneten zu folgen. Dass Schwesigs Gesetzesvorlage (18/8556, 18/9036) dennoch bei der Opposition durchfiel, hat einen anderen Grund. Die im Gesetz enthaltene Pflicht für Prostituierte, sich künftig alle zwei Jahre bei den Kommunen anmelden und jedes Jahr eine Gesundheitsberatung absolvieren zu müssen, stieß bei der Linken und Bündnis 90/Die Grünen auf Widerspruch.

Illegalität Kontraproduktiv sei dies, befand, Ulle Schauws (Grüne). "Prostituierte werden sich nicht anmelden, sondern in Zukunft illegal arbeiten", prognostizierte sie. Cornelia Möhring (Linke) sagte, mit den Beratungs- und Registrierungspflichten würden diejenigen nicht erreicht, die erreicht werden sollen. Ein einmaliger kurzer Kontakt mit der Behörde reiche nicht aus, um Vertrauen aufzubauen. Benötigt würde eine qualifizierte Beratung der Prostituierten, für die es qualifizierte Berater brauche. "Stattdessen führen sie eine bürokratische Checkliste ein", warf Möhring der Ministerin vor.

Schwesig wiederum hält die Anmeldepflicht für wichtig. Dies sei nicht als Gängelung der selbstbestimmten Sexarbeiterinnen gedacht, sondern als Schutz für die Frauen, die nach Deutschland gelockt würden, in Bordellen verschwänden und "nicht sichtbar sind". Diese Frauen habe man bei dem Gesetz im Blick gehabt und schützen wollen, erläuterte die Ministerin. Unterstützung erhielt sie von Nadine Schön (CDU). Die Anmeldepflicht sei wichtig, um die Frauen aus der anonymen Masse herauszuholen. "Ohne Anmeldepflicht gibt es diese Frauen gar nicht, man vermisst sie nicht und so sind sie die perfekte Beute für Menschenhändler." Sie habe kein Verständnis für die Ansicht, auf diesen Schutz könne verzichtet werden, weil es "eine Handvoll Sexarbeiterinnen in unserem Land gibt, denen das zu viel ist", machte Schön deutlich. Bezug nahm sie dabei wohl auf die Grünenabgeordnete Schauws, die gesagt hatte, die Koalition spreche mit dem Gesetz den Frauen "die Entscheidung über ihren eigenen Körper und ihre Berufsentscheidung ab", was weder differenziert noch praxistauglich sei.

Ein Streit innerhalb der Koalition entspann sich zu der Frage, wer denn nun für die missliche Lage der Mehrzahl der Prostituierten verantwortlich ist. Die Union schob SPD und Grünen den schwarzen Peter zu. Deutschland sei 2002 durch die Legalisierung und durch die Erleichterung der Prostitution zum "Bordell Europas" geworden, sagte Paul Lehrieder (CSU). Ulrike Bahr (SPD) verteidigte das rot-grüne Prostitutionsgesetz. Wer dieses zum Sündenbock für soziale Missstände abstempelt, kehre ganz grundsätzliche Fragen zur gesellschaftlichen Ungleichheit und Armut in Europa unter den Teppich, befand sie. Das Gesetz sei ein Schritt für die Prostituierten raus aus der Sittenwidrigkeit gewesen. "Wir halten es nicht für gescheitert, wohl aber für ausbaufähig", sagte die SPD-Abgeordnete. Dies geschehe jetzt durch das Prostituiertenschutzgesetz.

Dem Schutz von Sexarbeiterinnen - genauer gesagt von Zwangsprostituierten, die von skrupellosen Menschenhändlern nach Deutschland gelockt werden und dann in Großbordellen verschwinden - soll auch ein weiteres am gleichen Sitzungstag verabschiedetes Gesetz dienen.

Dem von Justizminister Heiko Maas (SPD) vorgelegten Gesetz zur Umsetzung einer EU-Richtlinie zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels (18/4613) stimmten in der durch den Rechtsausschuss modifiziert Fassung (18/9095) Union und SPD zu, da die Ermittlungsbehörden mit den richtigen Instrumenten zur Strafverfolgung ausgestattet würden. Die Opposition lehnte die Neuregelung ab, da sie dem Opferschutz zu wenig Bedeutung beigemessen sieht.

Zwangsprostitution Auch wenn das Gesetz grundsätzlich die Bekämpfung des Menschenhandels, den es auch zum Zweck der Arbeitsausbeutung etwa in der Landwirtschaft, der Gastronomie, dem Bau und der Fleischverarbeitung gibt, wie Matthias Bartke (SPD) sagte, zum Ziel hat, stand während der Debatte doch die Zwangsprostitution im Mittelpunkt. Silke Launert (CSU) machte deutlich warum: "Erzwungene Prostitution ist das Schlimmste, was einem Menschen widerfahren kann", sagte sie.

Kernpunkt der Neuregelung ist denn auch die Freier-Strafbarkeit. Soll heißen: Wer wissentlich die Dienste einer Zwangsprostituierten nutzt, muss mit strafrechtlichen Ermittlungen rechnen. SPD-Mann Bartke begrüßte das. "Keiner soll mehr die Augen verschließen dürfen, wenn klare Anzeichen von Zwangsprostitution offenkundig sind", sagte er. Auch für Launert ist das der richtige Hebel: "Wenn es uns dadurch gelingt, die Nachfrage deutlich zu senken, entziehen wir den Drahtziehern dieses Geschäfts die Grundlage."

Ulla Jelpke (Linke) überzeugte das nicht. "Wer Menschenhandel bekämpfen will, muss den Opfern Schutz geben", sagte sie und forderte ein Bleiberecht. Katja Keul (Grüne) warf der Regierung vor, Symbolpolitik zu betreiben. "Das größte Manko ist, dass Sie sich auf das Strafrecht beschränken", urteilte sie.