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gesundheiT I : Unterschätzte Dynamik

Abstimmung über die umstrittene Arzneimittelreform erneut verschoben.

11.07.2016
2023-08-30T12:30:04.7200Z
3 Min

Je länger die Sache dauert, umso spannender wird sie. Aus einer banal wirkenden EU-Verordnung (Nr. 536/2014) ist eine parlamentarische Auseinandersetzung entstanden, die das Zeug hat, weit über den Berliner Altbau an der Spree hinaus Diskussionen zu befeuern. Freilich hatten sich viele Gesundheitspolitiker und Fraktionsorganisatoren das alles vor Wochen deutlich einfacher und vor allem weniger arbeitsintensiv vorgestellt. Und Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) dürfte wohl nicht zuerst die Chance auf eine weitere parlamentarische "Sternstunde" im Blick haben, wenn im September in fraktionsoffenen Gruppenanträgen und nur dem Gewissen verpflichtet über das neuerdings heftig umstrittene "vierte Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften" (18/8034) abgestimmt wird, das in der jetzigen Fassung mehr Möglichkeiten zur Medikamentenforschung an Demenzpatienten vorsieht. "Die Koalition hat die Dynamik und die Brisanz des Themas unterschätzt", befand Grünen-Fraktionsgeschäftsführerin Britta Haßelmann.

Ein Gesetzentwurf, der trotz inhaltlicher und formaler Zugeständnisse an die Kritiker in kurzer Zeit drei Mal von der Tagesordnung des Bundestages fliegt, weil eine ganze Reihe von Abgeordneten wegen ethischer Bedenken rebellieren, dürfte der Bundesregierung noch länger ungut in Erinnerung bleiben. Dass die hart umkämpfte Vorlage vergangene Woche erneut abgesetzt wurde, war eine Überraschung. Begründet wurde dies auch mit Zeitproblemen angesichts der bei geänderten Vorlagen zwischen zweiter und dritter Lesung vorgeschriebenen Zweitagesfrist. Zu dem Zeitpunkt machten bereits drei Änderungsanträge mit zumindest zwei diametral entgegengesetzten Positionen die Runde und waren offiziell noch gar nicht eingeführt.

Ungewisser Ausgang Die Parlamentarischen Geschäftsführer der Fraktionen waren sich dann am Dienstag rasch einig und setzten die geplante Schlussberatung kurzerhand wieder ab, was in Oppositionskreisen, aber nicht nur dort, für große Erleichterung sorgte. Entscheidung vertagt, Beratung verlängert, Optionen vergrößert: Aus Sicht der Bedenkenträger eine Win-win-Situation, wenn nicht der Ausgang so ungewiss wäre.

Zu den entschiedenen Kritikern gehört der CDU-Abgeordnete Hubert Hüppe, Fachmann für medizinethische Fragestellungen, der laut der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) in einem Brief an Gesundheits-Staatssekretärin Ingrid Fischbach (CDU) eine "qualifizierte öffentliche und parlamentarische Diskussion" einforderte. Hüppe argumentierte, es gebe keinen Zeitdruck, weil die EU-Verordnung, die Gröhe mit seiner Vorlage eigentlich entschärfen will, erst ab Oktober 2018 gelte.

Die Bundesregierung will Arzneimittelversuche an dementen Patienten auch dann erlauben, wenn die Betroffenen davon selbst keinen Nutzen mehr haben. Diese sogenannten rein gruppennützigen oder fremdnützigen Studien an nicht einwilligungsfähigen Probanden sind bislang in Deutschland nicht erlaubt. Aus gutem Grund, wie Mitglieder der Ethikkommission des Landes Berlin in einem mahnenden Positionspapier an die Abgeordneten darlegten. Darin heißt es: "Der Gesetzgeber schützt die Menschen, die nicht selbst in der Lage sind, Risiken und Nutzen eines Forschungsvorhabens angemessen zu bewerten und ihren Willen hiernach auszurichten, mit einem gesetzlichen Verbot, an ihnen zu forschen." Das Verbot kenne nur eine Ausnahme: "An Einwilligungsunfähigen Erwachsenen darf dann geforscht werden, wenn die Medikamentenerprobung gerade ihnen selbst nützen kann." Der potenzielle Nutzen für Betroffene sei kein Kriterium, das der Gesetzgeber "nach Belieben ersetzen oder verändern" könne. Nach Überzeugung der Ethiker ist die geplante Regierungsvorlage verfassungswidrig.

Nach dem Hin und Her läuft es auf drei konkurrierende Änderungsanträge hinaus, die in Entwürfen vorliegen. So plädiert der Mediziner Karl Lauterbach (SPD) dafür, die rein gruppennützige Forschung an Nichteinwilligungsfähigen zuzulassen, wenn die Betreffenden, noch im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte, in einer sogenannten Probandenverfügung bei verpflichtender ärztlicher Beratung dem Vorhaben zugestimmt haben. Hilde Mattheis (SPD) sieht das ähnlich, möchte die ärztliche Beratung aber nur als Option, nicht als Zwang. Die frühere Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) fordert schließlich, die Vorschrift so zu lassen, wie sie ist und argumentiert: "Es gibt keinen Grund, an der bisherigen Regelung etwas zu ändern." Mit Kathrin Vogler (Linke), Kordula Schulz-Asche (Grüne) und Uwe Schummer (CDU) sehen Mitglieder anderer Fraktionen das auch so. Es soll etliche weitere Befürworter geben. Die Positionierung ist in vollem Gange. In Fraktionskreisen hieß es: "Manche Abgeordneten wurden erst jetzt wachgerüttelt."