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URHEBERRECHT : Grüße von Godot

Die Koalition will eine Schrankenlösung für die Wissenschaft. Der Opposition dauert das aber zu lang

11.07.2016
2023-08-30T12:30:04.7200Z
4 Min

Die digitale Welt ist ein wahres Schlaraffenland für die Wissenschaft. So sollte man meinen. Schließlich konnten Forscher und Wissenschaftler noch nie zuvor so schnell und umfassend auf die gesammelten Erkenntnisse der Welt zugreifen - sei es in digitalen Bibliotheken, Archiven oder Datenbanken. Doch diese Zugriffsmöglichkeiten kennen Grenzen - zum Beispiel im Urheberrecht.

Nach Ansicht der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen soll das Urheberrecht deshalb an die Bedingungen und Anforderungen des Wissenschaftsbetriebs angepasst werden. In einem Antrag (18/8245), über den der Bundestag am vergangenen Donnerstag debattierte, fordern die Grünen die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, um eine sogenannte Bildungs- und Wissenschaftsschranke im Urheberrecht zu verankern. In der Praxis bedeutet dies, dass urheberrechtlich geschützte Werke von der Wissenschaft prinzipiell auch ohne vorherige Zustimmung des Verfassers oder des Verlags genutzt und auch vervielfältigt werden können, "wenn und soweit die Nutzung in ihrem Umfang durch den jeweiligen Zweck geboten ist und keinen kommerziellen Zwecken dient", wie es im Antrag der Grünen heißt.

Zustimmungsfreie Nutzung Der grüne Bildungspolitiker Kai Gehring warf der Koalition vor, das Problem zu verschleppen: "Wissenschaft und Bildung dürfen nicht durch politische Trägheit und veraltete Strukturen behindert werden. Tatsächlich passiert aber genau das", monierte er. Der Paragraph 52a des Urheberrechts ermögliche zwar eine zustimmungsfreie Nutzung von geschützten Werken für Lehr- und Forschungszwecke. "Diese Regelung ist aber schwer verständlich und hat auch ihre Grenzen. Wer sich wirklich schlaumachen will, was er unter welchen Bedingungen darf oder nicht darf, scheitert oft am Dickicht von Einzelgesetzen", argumentierte Gehring. Es fehle eine umfassende und klare rechtliche Regelung, die leicht verständlich und vermittelbar ist. Aber die große Koalition "quäle" sich trotz aller Beteuerungen mit der wissenschaftsgerechten Reform des Urheberrechts, hielt der Grüne Union und SPD vor.

Gehrings Vorwurf kommt nicht von ungefähr. Schließlich hat sich die Koalition selbst darauf verständigt, das Urheberrecht im geforderten Sinn zu ändern. Und so musste der christdemokratische Rechtspolitiker Stefan Heck auch einräumen, dass die Bildungs- und Wissenschaftsschranke "das dritte große Reformvorhaben" im Urheberrecht bildet, "das in dieser Legislaturperiode noch ansteht". Das Verwertungsgesellschaftengesetz sei bereits novelliert worden und die Novellierung des Urhebervertragsrechts befinde sich in der parlamentarischen Beratung. Die Koalition habe sich in beiden Fällen von dem Grundgedanken leiten lassen, einen "gerechten Ausgleich" zwischen den Interessen der Urheber und denen der Verwerter zu schaffen, führte Heck aus. Dies müsse auch im Fall der Wissenschaftsschranke realisiert werden.

Angemessene Vergütung Heck hielt den Grünen entgegen, dass ihr Antrag eben keinen Beitrag für einen gerechten Ausgleich zwischen den Urhebern und den Nutzern geschützter, wissenschaftlicher Werke leistet. Im Fall des Urhebervertragsrechts hätten die Grünen eine angemessene Vergütung und eine Stärkung der Rechtsstellung der Urheber eingefordert. In ihrem jetzt vorgelegten Antrag werde die angemessene Vergütung der Urheber aber "mit keinem Wort erwähnt", das passe nicht zusammen.

Auch der SPD-Rechtsexperte Christian Flisek wies die Kritik der Grünen an der Koalition zurück. Diese arbeite ihre Agenda beim Urheberrecht wie im Koalitionsvertrag angekündigt "handwerklich sauber" Punkt für Punkt ab. Justizminister Heiko Maas (SPD) habe "deutlich gemacht, dass er einen Gesetzentwurf vorlegen wird", sagte Flisek. Er verwies zudem auf die einschlägigen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (Vogel-Urteil) und des Europäischen Gerichtshofs (Reprobel-Urteil), die eine pauschale Vergütung von Verlagen durch Verwertungsgesellschaften wie etwa die VG Wort zulasten von Autoren untersagen: "Wir werden da eine Lösung finden, das kann ich Ihnen garantieren."

Zwölfjährige Diskussion Doch mit Ankündigungen will sich die Opposition nicht länger vertrösten lassen. Die Parlamentarische Geschäftsführerin der Linksfraktion, Petra Sitte, verglich die Diskussion über die Bildungs-und Wissenschaftsschranke mit Samuel Becketts berühmten Theaterstück "Warten auf Godot". Die Große Koalition stehe "in Sachen Absurdität in diesen Fragen dem Theaterstück in nichts nach", sagte Sitte. Über die Einführung der Schranke im Urheberrecht werde seit mindestens zwölf Jahren diskutiert. "Allein, die Wissenschafts- und Bildungsschranke kommt nicht, und die Realität in Schulen und Hochschulen bleibt frustrierend", bemängelte sie.

Selbst der CDU-Forschungspolitiker Tankred Schimpanski machte in der Debatte keinen Hehl daraus, "dass das Justizministerium den Arbeitsauftrag aus dem Koalitionsvertrag ruhig etwas schneller bearbeiten könnte". Inzwischen liege im Ministerium aber ein Gesetzentwurf vor. "Und ich erwarte, dass er in Kürze in die Ressortabstimmung geht und dann zügig hier im Parlament in erster Lesung behandelt wird".

Lizenzangebote Schimpanski führte in seiner Rede aber auch aus, wo die Schwierigkeiten des Unterfangens liegen - wie so oft beim Geld. Für seine Fraktion sei klar, dass auch die Wissenschaftschranke "selbstverständlich vergütungspflichtig" bleibe. Ziel sei es auch nicht, dass die Schranke möglichst oft zur Anwendung kommt. "Denn dort, wo es leicht auffindbare und preislich fair gestaltete Lizenzangebote gibt, werden diese sicherlich auch in Zukunft die erste Wahl sein", stellte Schimpanski klar. Trotzdem könne die Schranke als "Überdruckventil" dienen. "Wenn nämlich die Verlage keine angemessenen Lizenzangebote machen, hat der Wissenschaftler die alternative Möglichkeit, den Zugang zu Literatur eben über diese Schranke zu erhalten", erläuterte der Parlamentarier.