Piwik Webtracking Image

PROSTITUTIONSSCHUTZGESETZ : Streit um Anmeldepflicht und Zwangsberatung

Fraktionen und Regierung sind sich weitgehend einig über Mindeststandards. Opposition bemängelt jedoch zu hohe Auflagen für Sexarbeiterinnen

18.01.2016
2023-11-08T12:41:31.3600Z
4 Min

Noch im Dezember hatte es zwischen Union und SPD in Sachen Prostitutionsschutzgesetz heftig geknallt. Aus den Reihen von CDU/CSU war zu hören gewesen, man sei extrem verärgert darüber, dass Frauenministerin Manuela Schwesig (SPD) den mühsam ausgehandelten Entwurf wieder abspecken wollte - ein Scheitern der ganzen Sache drohe. In der Debatte am vergangenen Donnerstag war davon nichts mehr zu hören: Beide Koalitionsfraktionen zeigten sich entschlossen und optimistisch, bald ein Gesetz vorlegen zu können.

Anlass der Aussprache waren zwei Anträge von Bündnis 90/Die Grünen (18/7243) und der Linksfraktion (18/7236), die sich für eine stärkere Regulierung von Prostitutionsstätten und einen Ausbau der freiwilligen Beratung aussprechen. Während die Linke die Regierung auffordert, einen konkreten Maßnahmenkatalog vorzulegen, der das Selbstbestimmungsrecht der Sexarbeiterinnen garantiert, ihre Arbeitsbedingungen verbessert und Stigmatisierung entgegenwirkt, wollen die Grünen eine Regulierung von Bordellen als Gewerbebetriebe. Sie wollen eine Erlaubnispflicht mit Mindeststandards und einem eingeschränkten Weisungsrecht der Bordellbetreiber..

Eigentlich gehen die Pläne von Schwarz-Rot in eine ähnliche Richtung. Doch insbesondere die Union plant mehr. So sagte der familienpolitische Sprecher der Fraktion, Marcus Weinberg (CDU), seit dem "elendig gescheiterten Prostitutionsgesetz" aus dem Jahr 2002 herrschten in der Branche schlechte Verhältnisse, es gebe einen großen Anteil von Armutsprostitution, die "billig, widerlich und im Übrigen auch gefährlich" sei. Man habe nicht primär die Hausfrau, die sich durch gelegentliche Sexarbeit etwas hinzuverdiene, oder die Studentin, die sich so ihr Studium finanziere, im Blick, sondern die "Frauen, die keiner sieht" und die keinen Schutz genießen würden. Deren Schutz zu gewähren, bedeute eben auch, eine Anmeldepflicht einzuführen, weil man wissen müsse, wo und wie die Frauen arbeiten, argumentierte Weinberg.

Für die Sozialdemokraten machte Ulrike Bahr klar, dass es ihrer Fraktion ebenso wie der Opposition primär um eine Regelung der Prostitutionsstätten gehe. Das vor 14 Jahren in Kraft getretene Prostitutionsgesetz habe die Sexarbeit zwar aus der "Schattenwelt der Sittenwidrigkeit" geholt und damit zu einem "Paradigmenwechsel" geführt, die Erwartungen aber "nur zum Teil" erfüllt. Die Einführung von Mindeststandards in Bordellen mit hygienischen, räumlichen und gesundheitlichen Mindestananforderungen sei "zentrales Element" des Vorhabens. Es gehe dabei konkret um die Bedeutung für die legale Prostitution. Der Kampf gegen "verabscheuungswürdige Verbrechen" wie Menschenhandel und Zwangsprostitution dagegen müsse "mit den Mitteln des Rechtsstaats" geführt werden.

Bahr betonte, man müsse bei dem Vorhaben auch auf die Länder und Kommunen, die das Gesetz vor Ort umsetzen müssten, hören. Von dort hatte es in den vergangenen Monaten viel Kritik gegeben, weil der Entwurf ursprünglich deutlich mehr Kontrollen vorgesehen hatte.

Deutliche Kritik kam von der Opposition. Ulle Schwauws (Grüne) monierte, nach zwei Verhandlungsjahren stecke der Entwurf der Großen Koalition in einer "totalen Sackgasse"; die Verantwortung für "dieses Desaster" trage die Familienministerin. Ihr Vorhaben entmündige die Sexarbeiterinnen und trage zu einer Fortsetzung der Stigmatisierung von Prostitution bei. Dass Frauen sich für jede sexuelle Dienstleistung verpflichtend anmelden sollen und die Behörden auch gegen ihren Willen eine Beratungsstelle hinzuziehen können sollen, sei "paternalistisch" und beschneide die Selbstbestimmungsrechte. Das berge sogar die Gefahr, Frauen in die Illegalität zu drängen, wo sie keinerlei Schutz mehr hätten, sagte Schauws.

Die Grünen forderten, die Koalition solle endlich für eine bessere Strafverfolgung bei Menschenhandel und Zwangsprostitution sorgen und nun einfach den unstrittigen Teil ihres Vorhabens vorlegen. Mit einer Erlaubnispflicht für Prostitutionsstätten, dem Erfordernis eines Geschäftskonzepts und Dokumentationspflichten sowie Überprüfungen könnten ausbeuterische Geschäftsmodelle unterbunden werden, dies sei der beste Schutz für die Frauen.

Auch die Linken argumentierten in diesem Sinn. So sagte Cornelia Möhring, das bisherige Vorhaben von Schwesig verfehle komplett sein Ziel und enthalte keinen einzigen Punkt, in dem man Frauen tatsächlich schütze. Dies sei "nicht akzeptabel". Sexarbeit sei zwar kein Beruf wie jeder andere. Aber mit der Legalisierung seit 2002 gebe es für Prostituierte eine Berufsfreiheit. Mit der geplanten Neuregelung aber schramme Schwarz-Rot "an der Einschränkung von Grundrechten vorbei". Die Anmeldepflicht stigmatisiere und erschwere den Ausstieg aus der Branche "unverhältnismäßig". Möhring kritisierte, die Koalition vermische die legale Prostitution mit den Straftatbeständen Menschenhandel und Zwangsprostitution. "Keine einzige Zwangsprostituierte" habe durch die geplante Regelung auch nur einen Vorteil. Dafür müsse es Ausstiegsangebote, Sprachkurse und Neuregelung beim Aufenthaltsrecht geben. Armutsprostitution müsse durch soziale Garantieren und "anständige bezahlte Arbeit" als Alternative bekämpft werden. Frauen aber, die sich nach "rationaler Überlegung" für diese Art des Broterwerbs entschieden hätten, werde ihr Tun durch die Pläne der Koalition "erheblich erschwert", argumentierte Möhring.

Die beiden Oppositionsanträge wurden zur Beratung in den zuständigen Familienausschuss überwiesen.