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JUGEND : Schutz vor Elektrodampf

Experten für Verbot von E-Zigaretten und E-Shishas

18.01.2016
2023-11-08T12:41:31.3600Z
2 Min

Das geplante Konsum- und Abgabeverbot von E-Zigaretten und E-Shishas wird von Experten einhellig begrüßt. In einer Anhörung des Familienausschusses in der vergangenen Woche sprachen sich die geladenen sieben Sachverständigen ausdrücklich für den entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/6858) aus. Zugleich mahnten sie jedoch verstärkte Bemühungen im Bereich der Prävention an und forderten an mehreren Stellen Verschärfungen der Gesetzesvorlage. Die Experten betonten, dass der Konsum von elektronischen Zigaretten und Shishas entgegen der weitverbreiteten Meinung zu gravierenden Gesundheitsschäden führen kann.

Der Leiter des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes Berlin-Mitte, Matthias Brockstedt, und Heino Stöver von der Frankfurt University of Applied Sciences sprachen sich für eine verstärkte Prävention aus, um Jugendliche über die gesundheitsschädliche Wirkung von E-Zigaretten und E-Shishas zu informieren. "Verbote allein reichen nicht aus", sagte Brockstedt.

Karl-Josef Eßer von der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin und Robert Loddenkemper von der Deutschen Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin warnten zudem eindringlich vor den gesundheitsschädlichen Auswirkungen des Passivrauchens von elektronischen Zigaretten. Im Sinne des Jugendschutzes müsse über ein Konsumverbot für Erwachsene in Anwesenheit von Minderjährigen beispielsweise in Autos nachgedacht werden.

Martina Pötschke-Langer vom Deutschen Krebsforschungszentrum forderte, die Gesetzesnovelle für eine umfassende Umsetzung des Rahmenübereinkommens der Weltgesundheitsorganisation zur Eindämmung des Tabakgebrauchs, das auch von Deutschland ratifiziert worden ist, zu nutzen. Diese empfehle unter anderem ein Verbot von Zigarettenautomaten. Trotz der kartenbasierten Alterskontrolle seien Automaten für Minderjährige weiterhin die drittwichtigste Bezugsquelle für Zigaretten. Pötschke-Langer sprach sich ebenso wie Andreas Luch vom Bundesinstitut für Risikobewertung dafür aus, herkömmliche Wasserpfeifen, mit denen nikotinfreie Stoffe geraucht werden, ebenso in das Abgabe- und Konsumverbot einzubeziehen.

Zustimmung kam auch von der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände. Ursula Krickl vom Deutschen Städte und Gemeindebund wies zugleich darauf hin, dass die Mehrkosten für die Kommunen durch den verstärkten Kontrollaufwand ausgeglichen werden müssten.