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GESUNDHEIT : Wie von einem anderen Stern

Die Opposition fordert vehement eine Rückkehr zur paritätischen Finanzierung der Krankenversicherung

18.01.2016
2023-11-08T12:41:31.3600Z
5 Min

Steigende Beiträge in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind in der Bevölkerung extrem unbeliebt und damit auch politischer Zündstoff. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU), für seinen Gesetzgebungsfleiß schon öfter gelobt, von Wirtschaftsfachleuten jedoch als wahrscheinlich teuerster Ressortchef aller Zeiten gerügt, beeilte sich deshalb bereits im Herbst 2015, den Ankündigungen der Krankenkassen, die Zusatzbeiträge anzuheben, die Dramatik zu entziehen. Die zum Jahreswechsel angekündigte Erhöhung um 0,2 Prozentpunkte im Schnitt sei kein Grund zum Alarmismus, sagte er. Das sehen Gesundheitsexperten (siehe Beitrag unten) und vor allem die Opposition ganz anders. Sie befürchten, dass auf die Versicherten langfristig enorme Kosten zukommen, weil die Zusatzbeiträge nach der Finanzreform von 2014 allein von den Arbeitnehmern getragen werden.

Belastungen Die Linken und Grünen haben nun dazu zu Jahresbeginn 2016 zwei sehr ähnliche Anträge (18/7237; 18/7241) vorgelegt mit dem Ziel, Arbeitnehmer und Arbeitgeber wieder jeweils zur Hälfte, also paritätisch, an den Krankenkassenbeiträgen zu beteiligen. Die Abgeordneten der Linksfraktion weisen in ihren Antrag darauf hin, dass über den Zusatzbeitrag die Arbeitnehmer allein in diesem Jahr um mehr als 14 Milliarden Euro höher belastet werden als die Arbeitgeber. Die gesetzlichen Krankenversicherungen gingen davon aus, dass die Zusatzbeiträge in den kommenden drei Jahren auf 1,4 bis 1,8 Prozent steigen werden. Höhere Zusatzbeiträge, darauf verweisen Grüne und Linke in ihren Anträgen, sind vor allem für die Bezieher kleiner und mittlerer Einkommen problematisch.

Mit dem sogenannten "Gesetz zur Weiterentwicklung der Finanzstruktur und der Qualität in der gesetzlichen Krankenversicherung" war mit Beginn des Jahres 2015 die neue Systematik eingeführt worden. Demnach wird unterschieden in einen allgemeinen festen Beitragssatz, der bei 14,6 Prozent liegt und jeweils zur Hälfte (7,3 Prozent) von Arbeitnehmern und Arbeitgebern getragen wird. Ergänzt wird dies durch einen möglichen Zusatzbeitrag in variabler Höhe, der ausschließlich von der Arbeitnehmerseite zu zahlen ist. Dieser Zusatzbeitrag ersetzt den bis dahin geltenden Sonderbeitrag in Höhe von 0,9 Prozent, den die Arbeitnehmer bis dahin allein tragen mussten. Mit der Festschreibung des Arbeitgeberbeitrags auf 7,3 Prozent sollen die Lohnzusatzkosten gedeckelt werden. Während die Krankenkassen 2015 mit ihren Zusatzbeiträgen zunächst nicht über die Marke von 0,9 Prozent hinausgingen, hat sich dies mit Jahresbeginn 2016 geändert. Nun liegen die Beiträge meist höher.

Wahlkampfatmosphäre In der Debatte über die Oppositionsanträge vergangene Woche verteidigten Gesundheitspolitiker der Union das jetzige Finanzierungsmodell. Sie müssen sich dabei aber ziemlich einsam vorgekommen sein, denn selbst der Koalitionspartner SPD machte klar, auch für die paritätische Finanzierung in der GKV und die Bürgerversicherung einzutreten. Und so kam in der sehr lebhaften Debatte fast schon Wahlkampfatmosphäre auf. Lothar Riebsamen (CDU) mutmaßte denn auch, der Opposition gehe es womöglich nicht nur um gesundheitspolitische Ziele, sondern mit Blick auf die kommenden Landtagswahlen im März um Stimmenfang. Sein Kollege Erich Irlstorfer (CSU) stellte klar, dass die Union sich an den Koalitionsvertrag halten werde.

Derweil machten Redner der SPD deutlich, dass sie eine Systemreform für nötig erachten, um den permanenten Kostenanstieg im Gesundheitswesen sozialverträglich abfedern zu können. Karl Lauterbach (SPD) erinnerte daran, dass der frühere Sonderbeitrag in einer wirtschaftlich schwierigen Zeit mit hoher Arbeitslosigkeit eingeführt wurde. Die Zeiten hätten sich geändert. Heute gebe es viel weniger Arbeitslose und Haushaltsüberschüsse. Damit sei die ökonomische Voraussetzung erreicht, die Sonderbelastungen für Arbeitnehmer zurückzunehmen.

Es gebe im Übrigen auch kein anderes Sozialsystem, wo alle künftigen Kostensteigerungen allein von den Arbeitnehmern zu tragen seien, argumentierte der Mediziner und gab zu Bedenken, dass etwa Krebsbehandlungen in einer Gesellschaft mit vielen alten Menschen enorme Kosten verursachten. Lauterbach warb dafür, jetzt die Weichen zu stellen "für eine paritätische Finanzierung ohne Wenn und Aber" im Rahmen der Bürgerversicherung. Da die Bevölkerung dies offenbar mehrheitlich auch so sehe, hoffe er, dass dies politisch durchsetzbar sei. Auch Hilde Mattheis (SPD) stellte klar, dass die Forderung ihrer Partei nach der Bürgerversicherung und der Rückkehr zur Parität "keine politische Luftblase" sei. In dem Punkt befänden sich die Koalitionspartner SPD und Union "auf unterschiedlichen Sternen". Gleichwohl sei es nötig und gerechtfertigt, das Ziel immer wieder zu benennen.

Solidargemeinschaft Das finden Linke und Grüne sowieso. Sabine Zimmermann (Linke) erinnerte daran, dass die GKV eine wichtige soziale Errungenschaft sei und als Ursprungsgedanken die Solidargemeinschaft von Arbeitnehmern und Arbeitgebern beinhalte. Dieses Erfolgsmodell sei über die Jahre "deutlich geschwächt und ausgehöhlt" worden. Die Entwicklung müsse gestoppt und rückgängig gemacht werden. Zimmermann fügte hinzu, das Argument von den stabilen Lohnnebenkosten ziehe nicht, weil geschäftlicher Erfolg sich noch nie durch niedrige Sozialversicherungsbeiträge ergeben habe. Es wäre daher nur gerecht und logisch, wenn sich die Arbeitgeber wieder hälftig an den GKV-Beiträgen beteiligen würden.

Auch Maria Klein-Schmeink (Grüne) betonte, es gehe um den gesellschaftlichen Zusammenhalt, der gestärkt werden müsse. Angesichts der steigenden Beiträge sollte entschlossen gegengesteuert werden, weil sich die Lage sonst "rasant" verschlimmern könnte, warnte die Grünen-Politikerin und merkte an, dass nicht nur Linke, Grüne und die SPD für die Parität im Gesundheitswesen stünden, sondern auch der CDU-Arbeitnehmerflügel, wie Karl-Josef Laumann unlängst bekundet habe, der nicht nur Patientenbeauftragter der Bundesregierung ist, sondern auch Bundesvorsitzender der Christlich-Demokratischen Arbeitnehmerschaft (CDA) in der CDU.

Es gebe auch keinen Grund, der Wirtschaft eine "Extrakonjunkturbeihilfe" zu gewähren, während die steigenden Gesundheitskosten allein auf die Versicherten abgewälzt würden. Mit der jetzigen Festschreibung der Arbeitgeberbeiträge gehe auch die wichtige Wächterfunktion der Arbeitgeber für die Kostenkontrolle im Gesundheitswesen verloren.

Die Union will sich derzeit aber nicht von ihrem Weg abbringen lassen, wie Rudolf Henke (CDU) klarstellte, der Änderungen zumindest in dieser Wahlperiode strikt ablehnte. Die Koalition könne den Arbeitgebern nicht erst Zusagen machen und diese dann gleich wieder infrage stellen. Allerdings müsse das jetzige Finanzierungsprinzip auch "nicht für ewige Zeiten" bestehen bleiben, sagte Henke. Die Anträge werden in den Fachausschüssen weiter beraten. Auch eine öffentliche Expertenanhörung im Gesundheitsausschuss ist bereits vorgesehen.