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Ernährung und Landwirtschaft : Größere Warnhinweise

18.01.2016
2023-11-08T12:41:31.3600Z
1 Min

In Zukunft sollen zwei Drittel der Vorder- und Rückseite von Zigaretten-und Drehtabakpackungen für Warnbilder und zusätzliche Hinweise bedruckt werden. Das sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der Richtlinie über Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse (18/7218) vor, der vergangene Woche vom Plenum zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen wurde.

Mit dem Gesetzentwurf soll die europäische Tabakprodukt-Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt werden. Neben den neuen Text-Bild-Warnhinweisen soll auch das Überdecken des Tabakgeschmacks durch Aromen unterbunden werden. Um Fälschungen vorzubeugen, sollen Verpackungen künftig ein individuelles Erkennungs- sowie ein fälschungssicheres Sicherheitsmerkmal tragen. Zur Überwachung und Verfolgung des illegalen Handels mit Tabakerzeugnissen soll ein EU-weites System eingeführt werden. In Deutschland soll diese Aufgabe von den zuständigen Behörden der Länder übernommen werden. Betreiber eines grenzüberschreitenden Absatzes von Tabakprodukten sollen zukünfig ein Altersüberprüfungssystem vorhalten und sich bei den zuständigen Behörden registrieren lassen. Ebenfalls geregelt werden sollen neuen Sicherheitsanforderungen für E-Zigaretten.