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Luftfahrt : Sicherer in der Luft

Ministerium soll Flugverbote verhängen können

04.10.2016
2023-08-30T12:30:08.7200Z
1 Min

Das Sicherheitsniveau im Bereich der Luftfracht soll nach dem Willen der Bundesregierung erhöht werden. Über einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Luftsicherheitsgesetzes (18/9752) beriet der Bundestag vergangene Woche in erster Lesung. Damit soll zugleich das nationale Recht an geänderte EU-rechtliche Bestimmungen angepasst werden.

Wie Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) in der Debatte sagte, soll sein Haus künftig "für einzelne Flugzeuge oder eine näher bestimmte Gruppe von Flugzeugen bei erheblichen Gefährdungen ein Flugverbot für Einflüge, Überflüge, Starts oder Frachtbeförderungen" verhängen können. Zum besseren Schutz vor möglichen "Innentätern" würden zudem die Vorschriften über die Zuverlässigkeitsprüfung verschärft. Danach sollten künftig auch die Arbeitnehmer, für die bislang eine Überprüfung durch den Arbeitgeber ausreichend war, einer behördlichen Zuverlässigkeitsüberprüfung unterzogen werden. Dies betreffe vor allem das im Frachtbereich tätige Personal. Ferner solle eine bundeseinheitliche Zertifizierungs- und Zulassungspflicht für Luftsicherheitskontrolltechnik eingeführt werden, "damit in allen Bereichen, in denen diese besondere Technik zum Einsatz kommt, einheitliche Qualitätsstandards gelten".

"Ambivalent" sehe er als der für Sicherheit verantwortliche Minister "die vollständige Transparenz jedes Pakets auf jedem Weg", sagte de Maizière weiter. Dies sei "für den Kunden gedacht, damit er weiß, wann das Paket kommt". Er habe aber "erhebliche Zweifel", ob es "nötig ist, dass man genau weiß, in welchem Flugzeug und wo es sich gerade in der Luft befindet".