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sELBSTSTÄNDIGE : Unfaire Regelung moniert

Nachteile für freiwillig Versicherte

04.10.2016
2023-08-30T12:30:08.7200Z
1 Min

Die Fraktion Die Linke hat bei zwei speziellen Fallkonstellationen innerhalb der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) Ungerechtigkeiten gegenüber den Versicherten ausgemacht und dringt auf eine gesetzliche Lösung. Es geht um freiwillig Versicherte und freiwillig versicherte Selbstständige in der GKV. Hier bestünden Gerechtigkeitslücken bei sehr geringen Einkommen.

In den Beitragsregelungen der freiwilligen gesetzlichen Versicherung gebe es im Gegensatz zur Pflichtversicherung sogenannte Mindestbemessungen. Dabei werde ein beitragspflichtiges Einkommen als Grundlage angenommen, das höher sein könne als das tatsächliche Einkommen. Dadurch seien höhere Beitragssätze zu zahlen, als bei einem durchschnittlich verdienenden freiwillig Versicherten, heißt es in dem einen Antrag (18/9712) der Fraktion, über den der Bundestag vergangene Woche erstmals beraten hat. Auch bei Selbstständigen würden über Mindestbeitragsbemessungen prozentual höhere Mindestbeiträge erhoben als bei Pflichtversicherten, heißt es in dem zweiten Antrag (18/9711), der zur Debatte stand. In beiden Fällen fordern die Linke-Abgeordneten nun, die Mindestbeitragsbemessung in der GKV auf die Geringfügigkeitsgrenze von derzeit 450 Euro abzusenken. Auch SPD und Grüne sehen hier einen Handlungsbedarf und zeigten sich offen für mögliche Lösungswege. Redner der Union beklagten, das eigentliche Ziel der Opposition sei die Bürgerversicherung. Die Anträge wurden zur weiteren Beratung an die Fachausschüsse überwiesen.