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SOZIALES : Raus aus dem Korsett

Die Flexi-Rente soll einen fließenden Übergang in den Ruhestand ermöglichen

04.10.2016
2023-08-30T12:30:08.7200Z
4 Min

Das ist nur ein Placebo", so lautete das Urteil von Markus Kurth (Grüne). Matthias Birkwald (Die Linke) warnte gar: "Die Teilrente ist mit Vorsicht zu genießen." Doch die Koalitionsfraktionen ließen sich von derlei Warnungen, die sie als Schwarzmalerei bewerteten, nicht abschrecken: "Es ist ein Gesetz, auf das ich stolz bin", betonte Martin Rosemann von der SPD. Gemeint ist der Entwurf (18/9787) für ein Flexi-Rentengesetz, mit dem CDU/CSU und SPD die Übergänge in den Ruhestand flexibler gestalten wollen. Vor allem geht es darum, das Arbeiten über das Renteneintrittsalter hinaus attraktiver zu machen. Kritiker werfen den Koalitionsfraktionen vor, bei dem Gesetz gehe es letztlich um ein Zugeständnis an den Wirtschaftsflügel der Union - sozusagen als Ausgleich zu der dort sehr unbeliebten Rente mit 63. Diese hatten nicht wenige aus der Union als Anreiz zur Frühverrentung kritisiert.

HöhererRentenanspruch Das Flexi-Renten-Konzept geht tatsächlich in eine andere Richtung. Es will unter anderem die Möglichkeit verbessern, vor Erreichen der Regelaltersgrenze eine Teilzeitarbeit durch eine Teilrente zu ergänzen. Die Hinzuverdienstgrenzen sollen deutlich angehoben und fließender werden und die recht strikten Regelungen ersetzen, die dazu führen, dass die Teilrente bisher kaum genutzt wird. Bisher darf ein Teilrentner höchstens einen Minijob machen und riskiert eine Kürzung der vorgezogenen Rente um mindestens ein Drittel, wenn er die 450-Euro-Grenze nur gering überschreitet. Lediglich 4.000 Menschen beziehen nach Angaben der Rentenversicherung eine Teilrente. Das sei kein Wunder, gab sich auch Katja Mast, die arbeits- und sozialpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, selbstkritisch.

Künftig soll außerdem, wer eine vorgezogene Vollrente wegen Alters bezieht und weiterarbeitet, seinen Rentenanspruch erhöhen. Auch Vollrentner sollen in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig sein, bis sie die Regelaltersgrenze erreichen. Arbeitet jemand nach Erreichen der Altersgrenze weiter, kann er auf die dann bestehende Versicherungsfreiheit verzichten, um so weitere Entgeltpunkte und damit einen höheren Rentenanspruch zu erwerben. Neue Regeln der Rehabilitation und der Prävention sollen die Leistungen der Rentenversicherung stärken. Zudem soll die Beschäftigung älterer Arbeitnehmer dadurch attraktiver werden, dass der bisher anfallende gesonderte Arbeitgeberbeitrag zur Arbeitslosenversicherung für Beschäftigte jenseits der Regelaltersgrenze für fünf Jahre wegfällt.

Auch wenn die Teilrente bisher nicht von vielen Beschäftigten in Anspruch genommen wird: Die Zahl der arbeitenden Rentner ist in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Rund 15 Prozent der 65- bis 69-Jährigen arbeitet heute, das sind doppelt so viele wie vor zehn Jahren. Die meisten von ihnen bleiben jedoch nicht einfach länger in ihrem Beruf, sondern bessern ihr Einkommen mit einem Minijob aus. Ende 2015 hatten rund 940.000 Senioren ab 65 Jahre einen solchen Minijob - für Sozialverbände und Gewerkschaften vor allem ein Zeichen dafür, dass immer mehr Menschen von ihrer Rente nicht leben können. Gestiegen ist auch das durchschnittliche Renteneintrittsalter: Lag es 1998 noch bei rund 62 Jahren, so gehen die Beschäftigten heute im Schnitt mit 64 Jahren in Rente.

Reha vor Rente Katja Mast betonte, "für die SPD ist es besonders wichtig, wie man gesund, aber auch selbstbestimmt das Rentenalter erreichen kann". Und selbstbestimmt könne man dies nur, wenn man gesund sei. Deshalb würde mit dem Gesetz der Ansatz "Reha vor Rente" gestärkt. Mehr Menschen als bisher sollten künftig davon profitieren. Vor der Rehabilitation wiederum müsse die Prävention ansetzen, zum Beispiel durch einen Ü-45-Check-Up. "Wir unterstützen damit Menschen, ihre Erwerbstätigkeit zu erhalten", sagte sie.

"Das Gesetz ist ideologiefrei und dient daher den Menschen", betonte Karl Schiewerling (CDU) und warf der Linken vor, die Lage bewusst düster zu beschreiben. Er betonte, die Rente sei kein Fürsorgesystem, sondern ein Sozialversicherungsmodell, das nicht mit Elementen der Fürsorge überfrachtet werden dürfe. "Wir wollen jene mobilisieren, die trotz Rentenalter weiter arbeiten wollen. Es ist ein Angebot und keine Pflicht", sagte Schiewerling.

Zu kompliziert Für die Oppositionsfraktionen ist der Gesetzentwurf jedoch kein annehmbares Angebot, beziehungsweise nur für jene attraktiv, die sich die Abschläge durch die Teilrente leisten könnten, sagte Matthias Birkwald (Die Linke). Bei den geplanten Änderungen gehe es doch nur darum, dass Menschen noch mehr und länger arbeiten. Für jene, die in gesundheitlich besonders belastenden Berufen arbeiten, biete der Gesetzentwurf jedoch nichts an. "Die Lebenswirklichkeit wird die Teilrente ins Leere laufen lassen, bevor sich jemand dieses komplexe System erklären lassen konnte", prophezeite er.

Markus Kurth (Bündnis 90/Die Grünen) bezeichnete die Pläne als "wohlklingende Absichtserklärungen", die am Problem "komplett vorbei" gehen. Ihn würden die Menschen in seinem Wahlkreisbüro nicht fragen, wie sie nach Eintritt ins Rentenalter noch weiterarbeiten können, sondern wie sie es denn schaffen sollen, überhaupt das Renteneintrittsalter im Beruf zu erreichen. "Wir brauchen die Chance einer Belastungsreduzierung- und anpassung ab dem 60. Lebensjahr. Das hat mit Frühverrentung nichts zu tun." Einer Krankenschwester, die mit Anfang 60 gesundheitlich angeschlagen sind, helfe die "viel zu kompliziert" angelegte Flexi-Rente jedenfalls nicht, betonte Kurth.