Piwik Webtracking Image

gesundheit : Anhörung zu Demenzstudien

04.10.2016
2023-08-30T12:30:08.7200Z
1 Min

Der Gesundheitsausschuss hat die seit Monaten umstrittene Arzneimittelreform in der vergangenen Woche in geänderter Fassung mehrheitlich gebilligt, zugleich aber eine getrennte parlamentarische Befassung zu dem Passus der geplanten Forschung an nicht einwilligungsfähigen Patienten auf den Weg gebracht. Der Bundestag soll nun voraussichtlich im November und nach einer Expertenanhörung zu drei fraktionsübergreifenden Änderungsanträgen über den gesamten Gesetzentwurf abstimmen.

Formal geht es bei dem "vierten Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften" (18/8034) um die Umsetzung einer Verordnung der EU (Nr. 536/2014). Die Novelle sieht in der Ursprungsfassung mehr Möglichkeiten zur Medikamentenforschung vor. Konkret sollen klinische Arzneimittelstudien an nicht einwilligungsfähigen Erwachsenen (zum Beispiel Demenzkranken) auch dann zulässig sein, wenn sie nur gruppennützig sind, den Betroffenen selbst also keine Vorteile bringen. Das ist bisher nicht erlaubt. Der Passus hatte heftigen Widerspruch bei Ethikern, Kirchen und Behindertenverbänden ausgelöst und ist auch im Parlament umstritten, weshalb die Vorlage vor der Sommerpause mehrfach von der Tagesordnung des Plenums genommen wurde.

Nun sollen die drei Gruppenanträge als Änderungsanträge bei einer Expertenanhörung des Gesundheitsausschusses am 19. Oktober beraten werden. Ein Antrag sieht vor, es bei der restriktiven Regelung zu belassen. In den beiden anderen Anträgen würde die rein gruppennützige Forschung mit einer Probandenverfügung gestattet, in einem Fall mit verpflichtender ärztlicher Beratung, in dem anderen Fall mit optionaler ärztlicher Beratung.