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NACHRICHTENDIENSTE : Die Frage der Kontrolle

Experten sehen Koalitionsvorlage zu BND-Fernmeldeaufklärung kritisch

04.10.2016
2023-08-30T12:30:08.7200Z
4 Min

Der Titel erschließt sich zunächst eher Insidern: "Entwurf eines Gesetzes zur Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung des Bundesnachrichtendienstes" steht über dem von der CDU/CSU- und der SPD-Fraktion vorgelegten Regelwerk (18/9041). Damit soll die strategische Fernmeldeaufklärung des Bundesnachrichtendienstes (BND) gesetzlich neu geregelt werden, und wie die Autoren in der Vorlage erklären, geht es bei der "Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung" um "die strategische Fernmeldeaufklärung von Ausländerinnen und Ausländern im Ausland vom Inland aus". Vergangene Woche stand der Entwurf zusammen mit einem weiteren Gesetzentwurf der Koalition zur "Fortentwicklung der parlamentarischen Kontrolle der Nachrichtendienste des Bundes" (18/9040) im Mittelpunkt einer Sachverständigen-Anhörung des Innenausschusses, und dabei gab es zunächst einmal Lob dafür, hier überhaupt gesetzgeberisch tätig zu werden.

"Es ist richtig klasse, dass es nun eine gesetzliche Regelung gibt - Hut ab!", sagte etwa der Bayreuther Rechtswissenschaftler Heinrich Amadeus Wolff zur Neuregelung der BND-Fernmeldeaufklärung und fügte hinzu, da könnten sich "die anderen Länder eine Scheibe von abschneiden". Der Sachverständige Eric Töpfer vom Deutschen Institut für Menschenrechte begrüßte, dass mit den Vorlagen "erste Lehren aus den Erkenntnissen des NSA-Untersuchungsausschusses gezogen werden sollen, um willkürliches und rechtswidriges Handeln deutscher Nachrichtendienste zu verhindern". Und Gerhard Schindler, bis zur Jahresmitte selbst noch BND-Präsident, bescheinigte den beiden Koalitionsentwürfen, das richtige Ziel zu verfolgen, die Leistungsfähigkeit seines früheren Dienstes zu stärken. Gesetzliche Klarstellungen trügen zur Leistungsfähigkeit bei, weil sie die erforderliche Rechtssicherheit im Alltag böten, und eine effiziente parlamentarische Kontrolle erhöhe die für den BND notwendige Legitimation auch für risikoreiche Operationen, argumentierte er.

Vor allem die vorgesehenen Kontrollregelungen zogen aber Kritik auf sich. Mit dem ersten Gesetzentwurf sollen spezielle rechtliche Grundlagen für die Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung sowie eine diesbezügliche Kooperation mit öffentlichen Stellen anderer Staaten geschaffen werden. Vorgesehen ist unter anderem die Einrichtung eines "Unabhängigen Gremiums" zur Überprüfung der Fernmeldeaufklärung, bestehend aus zwei Richtern am Bundesgerichtshof (BGH) und einem Bundesanwalt beim BGH.

Mit dem zweiten Koalitionsentwurf soll sichergestellt werden, dass die Kontrollrechte des Parlamentarischen Kontrollgremiums (PKGr) "intensiver, koordinierter und kontinuierlicher wahrgenommen werden können". Auch soll die PKGr-Tätigkeit stärker verknüpft werden mit der des für die Wirtschaftspläne der Dienste zuständigen "Vertrauensgremiums" des Bundestages und seiner G10-Kommission, die über Beschränkungsmaßnahmen der Geheimdienste beim Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis entscheidet. Zu diesem Zweck ist vorgesehen, das Amt eines hauptamtlichen "Ständigen Bevollmächtigten des Parlamentarischen Kontrollgremiums" zu schaffen. Dieser soll das PKGr bei seiner Arbeit einschließlich der Koordinierung mit den anderen Gremien unterstützen.

»Zu schwach« Ein Zielpunkt der Kritik war in der Anhörung das geplante "Unabhängigen Gremium". Schindler bemängelte, damit würde eine weitere Parallelstruktur geschaffen, die "einer systematischen, ganzheitlichen Kontrolle eher hinderlich" sei. Überzeugender wäre die Zuweisung der neuen Kontrollfunktion an das PKGr; Sollte dies nicht in Betracht kommen, sei die G10-Kommission vorzuziehen.

Professor Wolff kritisierte schon die vorgesehene Bestellung des Unabhängigen Gremiums. "Die Bundesregierung sucht sich ihre Kontrolleure selbst aus", monierte er. Die Bestellung müsse vielmehr mit parlamentarischer Beteiligung erfolgen. Auch er warf die Frage auf, warum ein neues Gremium geschaffen werden solle. Stattdessen sei auch ein Zugriff auf die G10-Kommission möglich.

Thorsten Wetzling von der Stiftung Neue Verantwortung sagte, er würde die Reform so nicht verabschieden, weil die Kontrolle des BND zu schwach ausfalle. Es bestehe die Gefahr, dass der BDN "weiterhin ein Eigenleben führt und Fehler mit erheblichem diplomatischem und strategischem Flurschaden passieren können". So wie die Kontrolle des BND vorgesehen sei, sei sie unter anderem deshalb zu schwach, weil die Reform eine "Fragmentierung der Kontrolllandschaft" in Kauf nehme. Auch seien die Kontrollbefugnisse des Unabhängigen Gremiums unzureichend.

Ähnlich äußerte sich Töpfer, der von einer "Zersplitterung der Kontrollarchitektur" sprach. Das Unabhängige Kriterium sei zudem "wenig geeinigt, die menschenrechtlichen Vorgaben an eine unabhängige und wirksame Aufsicht über nachrichtendienstliche Tätigkeit zu erfüllen", auch weil ihm mit einem Bundesanwalt ein Vertreter der Exekutive angehören solle.

Ebenso kritisierte Matthias Bäcker, Professor für Öffentliches Recht, dass der Gesetzentwurf eine "sehr schwache Kontrolle" durch das Unabhängige Gremium vorsehe und zudem durch dessen Schaffung die Kontrolle "zersplittert".

Kurt Graulich, früherer Richter am Bundesverwaltungsgericht, verneinte indes, dass man stattdessen an ein vorhandenes Gremium wie die G10-Kommission oder das PKGr anknüpfen könne. So stehe letzteres "auf Seiten des Parlaments" und könne nach Gewaltenteilungsgrundsätzen nicht für Zwecke genutzt werden, bei denen es um die Ausfüllung eines Genehmigungsvorbehaltes im Verwaltungsverlauf gehe. Daher halte er Überlegungen, "ein solches unabhängiges Verwaltungsgremium zu schaffen, zumindest für vertretbar".