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Verkehr : Schärfere Kontrollen

04.10.2016
2023-08-30T12:30:08.7200Z
2 Min

Das Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz wird im Hinblick auf Regelungen bei den Ausbildungsstätten für die beschleunigte Grundqualifikation und die Weiterbildung ergänzt. Einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/8183) stimmte der Bundestag vergangenen Woche auf Beschlussempfehlung des Verkehrsausschusses (18/9851) zu.

Damit sollen verschärfte Sanktionierungsmaßnahmen eingeführt werden, um Missbrauchsfälle bei der Aus- und Weiterbildung "wirkungsvoll" zu begegnen. Zudem werden die Voraussetzungen im Hinblick auf die Anerkennung und Überwachung von Ausbildern, den Unterrichtsorten, der Teilnehmerzahl sowie die Mitteilung von Daten der geplanten Weiterbildungsveranstaltungen konkretisiert.

Außerdem werden die Bußgeldtatbestände zur Bekämpfung von Missbrauch erweitert und mit einer strengeren Sanktion versehen. Schließlich wird im deutschen Recht auch außerhalb des Führerscheins ein europaweit anerkannter Nachweis für die Weiterbildung geschaffen.

Berichte über missbräuchlichen Umgang auf dem Gebiet der beschleunigten Grundqualifikation und Weiterbildung würden sich mehren, heißt es im Gesetzentwurf zur Begründung. Zudem würden in der Überwachung der Ausbildungsstätten Schwierigkeiten bestehen. Dies gelte sowohl hinsichtlich der Transparenz der anerkannten Ausbildungsstätten als auch hinsichtlich der Kenntnis der Kontrollbehörden über alle durchgeführten und durchzuführenden Kurse.

In einem Entschließungsantrag wurde bei den parlamentarischen Beratungen auf Antrag der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD die Bundesregierung aufgefordert, ein zentrales Register der Ausbildungsstätten für die beschleunigte Grundqualifikation und die Weiterbildung im Rahmen der Berufskraftfahrerqualifikation mit Teilnehmerdokumentation sowie einen bundesweiten Fahrer-Qualifikationsnachweis als Ersatz für die bisherige Eintragung der Schlüsselzahl 95 zu planen.

Sowohl das Register als auch der Nachweis sollen nach den Ansprüchen "modernster Digitalisierung" zukunftsoffen gestaltet sein. Die Genehmigungs- und Prüfungsbehörden würden dadurch Mittel erhalten, ihnen vorgelegte Nachweise nachvollziehbar und unbürokratisch überprüfen zu können

Die Planungsergebnisse mit Umsetzungsperspektiven sollen dem Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur bis Ende März 2017 vorgelegt werden. Michael Klein