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CUM/EX-Ausschuss : Gutachten für Steueroptimierer

04.10.2016
2023-08-30T12:30:08.7200Z
2 Min

Der 4. Untersuchungsausschuss (Cum/Ex) hat sich am Donnerstag ein Bild von der Rolle der Rechtswissenschaft bei den sogenannten Cum/Ex-Geschäften mit dem Ziel einer mehrfachen Steuererstattung gemacht. Bei der Vernehmung der renommierten Steuerrechtler Marc Desens von der Universität Leipzig und Joachim Englisch von der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Münster erklärten beide Professoren, sie hätten Gutachten und Stellungnahmen für den Steueranwalt Hanno Berger geschrieben und seien dafür auch gut bezahlt worden.

Berger ist dem Ausschussvorsitzenden Hans-Ulrich Krüger (SPD) zufolge einer der führenden Berater bei den Cum/Ex-Steuersparmodellen zu Lasten des Fiskus gewesen. Der Ausschuss wollte auf seiner Sitzung laut Krüger klären, welche Rolle die Steuerrechts-Literatur dabei spielte.

Desens und Englisch betonten in der Befragung, für Berger aus rein wissenschaftlichem Interesse tätig geworden zu sein. Mit ihren Arbeiten hätten sie weder die umstrittenen steuerlichen Gestaltungsmodelle legitimiert, Gefälligkeitsgutachten geschrieben noch versucht, die Meinungsbildung zu Cum/Ex zu beeinflussen.

Desens schrieb nach eigenen Angaben ab 2012 mehrere Gutachten beziehungsweise Stellungnahmen für Berger. Dabei habe es sich um rechtliche Bewertungen gehandelt, die stets seine eigene Meinung wiedergegeben hätten. Die Ergebnisse habe er später auch veröffentlicht. Ihm sei es dabei um die Aufarbeitung der Gesetzeslage gegangen, die die Cum/Ex-Geschäfte erst ermöglicht habe, betonte Desens.

Es habe keine gezielte Veröffentlichung gegeben, und er habe keine Gutachten oder Aufsätze auf Wunsch verfasst. Demzufolge fühle er sich nicht von Berger gekauft. Er habe die Gutachten aus eigenem Interesse verfasst und stets auf den "Gesetzgebungsskandal" der mehrfachen unberechtigten Steuererstattung hingewiesen. Es sei in seinem eigenen Forschungsinteresse gewesen, dass dieser Punkt aufgedeckt werde.

Englisch erklärte, dass er zwischen 2009 und 2011 zwei Gutachten für Berger zum Thema Cum/Ex geschrieben habe. Dabei sei es um die Frage des wirtschaftlichen Eigentums des Erwerbers bei außerbörslichen Geschäften und Leerverkäufen gegangen. Er habe diese Frage bejaht, unter der Voraussetzung, dass es bei diesen Geschäften keinerlei Absprachen gebe. Diese Position sei vom Gesetzgeber und der Finanzverwaltung 2007 und 2009 sowie vom Bundesfinanzhof 2014 bestätigt beziehungsweise toleriert worden.

Seine diesbezügliche Rechtsauffassung habe er aus eigener Überzeugung gebildet und nicht auf Wunsch des Auftraggebers, sagte Englisch. Michael Wojtek