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Finanzen : Die Erbschaftsteuerreform könnte wieder beim Verfassungsgericht landen

Oppositionsfraktionen lehnen das Vermittlungsergebnis ab. Koalition rechtfertigt die Bevorzugung von Betriebsvermögen beim Generationenübergang

04.10.2016
2023-08-30T12:30:08.7200Z
2 Min

Die Oppositionsfraktionen im Bundestag haben den im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat gefundenen Kompromiss zur Erbschaftsteuerreform strikt abgelehnt. In einer Aktuellen Stunde am Donnerstag erklärte Dietmar Bartsch (Linksfraktion), die Reform verdiene ihren Namen nicht. "Am Ende wurden die Forderungen der Unternehmenslobby nahezu vollständig bedient", kritisierte Bartsch das Vermittlungsergebnis (18/5923, 18/6279, 18/8911, 18/8912, 18/9155, 18/9690), das kurz zuvor vom Parlament mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD angenommen worden war. Linke und Grüne stimmten dagegen.

Keine Pleiten Unternehmensvermögen mit dem Argument der Arbeitsplatzsicherung zu verschonen, sei falsch, kritisierte Bartsch: "Es gab nicht einen einzigen Fall, wo ein Unternehmen wegen der Erbschaftsteuer pleite gegangen ist." Das wirkliche Problem sei, dass die Schere zwischen Arm und Reich immer weiter auseinander gehe. Die 500 reichsten Familien würden über ein Vermögen von 732 Milliarden Euro verfügen. "Die Erbschaftsteuer wäre ein probates Mittel, hier endlich einzugreifen", forderte Bartsch. So bleibe aber die Erbschaftsteuer eine Bagatellsteuer. Statt umzusteuern, "werden Finanzdynastien begünstigt", klagte der Linken-Politiker.

Anja Hajduk (Grüne) sah erhebliche verfassungsrechtliche Probleme. Die Bewertung von Unternehmen sei pauschal um 23 Prozent abgesenkt worden. Das stehe im Widerspruch zum Verfassungsgerichtsurteil, wonach für eine Absenkung eine Bedürfnisprüfung notwendig sei und eine generelle Regelung nicht in Frage komme. "Es ist davon auszugehen, dass Erben von Geld- oder Immobilienvermögen, die die Steuer voll zahlen werden, klagen werden wegen dieser ungerechten Behandlung verschiedener Vermögensarten", erwartet Hajduk. Es drohe eine neue Blamage für die Politik. Eine richtige Erbschaftsteuerreform müsse einen niedrigen, moderaten Steuersatz bei einer breiten Bemessungsgrundlage haben.

Dagegen lobte Hans Michelbach (CSU) das Vermittlungsergebnis. Der Kompromiss schaffe "Planungs- und Rechtssicherheit für unsere Unternehmen. Das Betriebsvermögen unterliegt weiterhin der Verschonungsregelung, wenn der Betrieb gemeinwohlpflichtig weitergeführt wird." Michelbach warf der Linksfraktion vor, eine Neidkampagne zu führen. Die Neidkampagne laufe jedoch ins Leere, weil es bei den großen Familien um Privatvermögen gehe, das voll versteuert werden müsse. Bei der Erbschaftsteuerreform gehe es jedoch um Betriebsvermögen und die Weiterführung von Arbeitsplätzen.

»Flat-Tax ungerecht« Carsten Schneider (SPD) erinnerte daran, dass das Verfassungsgericht sehr wohl zugelassen habe, Unternehmen zu schützen, wenn es um den Fortbestand von Arbeitsplätzen gehe. Die Verschonungsregelungen hätten nur für höchste Vermögen gestrichen werden müssen. "Genau das haben wir gemacht", so Schneider. Die von den Grünen ins Gespräch gebrachte Erbschaftsteuer-Flat-Tax würde bei einem Steuersatz von beispielsweise 15 Prozent dazu führen, dass Erben großer Vermögen, die heute mit 30 Prozent belastet würden, deutlich entlastet würden. "Wir wollen das nicht", betonte Schneider.