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ARBEIT : Ordnung muss sein

Bundestag verabschiedet Gesetz gegen Missbrauch von Leiharbeit. Opposition: »Etikettenschwindel«

24.10.2016
2023-08-30T12:30:09.7200Z
4 Min

Ordnung auf dem Arbeitsmarkt: Das will die Koalition mit ihrer Neuregelung von Leiharbeit und Werkverträgen erreichen, die der Bundestag am vergangenen Freitag mit den Stimmen von Union und SPD verabschiedet hat. Die Opposition spricht dagegen von "Etikettenschwindel".

Mit der Zustimmung des Bundestags zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (18/9232) sollen ab April 2017 Leiharbeiter nach neun Monaten den gleichen Lohn wie Stammbelegschaften bekommen. Zugleich wird die Höchstverleihdauer auf 18 Monate begrenzt. In beiden Fällen sind jedoch Ausnahmen möglich, wenn Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen etwas anderes regeln. Zudem kann der Entleiher nach Ablauf der 18 Monate den Mitarbeiter durch einen anderen Zeitarbeitnehmer ersetzen.

Keine Streikbrecher mehr Für die Parlamentarische Staatssekretärin im Ministerium für Arbeit und Soziales, Anette Kramme (SPD), wird damit "Ordnung auf dem Arbeitsmarkt" geschaffen. Arbeitnehmerüberlassung müsse künftig immer offen gelegt werden, zudem gebe es wichtige Informationsrechte für Betriebsräte. Bei Bezahlung und Entleihdauer habe die Koalition "Leitplanken" gesetzt. Kramme betonte, es sei wichtig, dass Leiharbeitnehmer künftig nicht mehr als Streikbrecher eingesetzt werden dürften: Sie könnten nun von den Unternehmen nicht mehr unter Druck gesetzt werden, die Streiks ihrer Kollegen zu unterlaufen.

Für die Union betonte deren arbeitsmarktpolitischer Sprecher Karl Schiewerling, das Gesetz habe einerseits eine Schutzfunktion für die Arbeitnehmer, solle aber auch "Chancen eröffnen". 98 Prozent aller Leiharbeiter arbeiteten in Tarifverträgen, 70 Prozent von ihnen seien aus der Arbeitslosigkeit gekommen und 29 Prozent hätten keinen Berufsabschluss: Damit sei die Leiharbeit ein wichtiger Weg "in Beschäftigung". Auch für die Unternehmen sei dieses Instrument wichtig.

Die SPD-Arbeitsmarktpolitikerin Waltraud Wolff sagte, das Gesetz sei ein "Signal für die Tarifbindung" und sie habe die Hoffnung, dass es Unternehmen dazu bringe, wieder in die Arbeitnehmerverbände zurückzukehren. Ihr sei klar, dass die Neuregelung "nicht das Nonplusultra" sei, die SPD werde das Thema daher "nicht aus den Augen verlieren".

Heftige Kritik äußerten die Redner der Oppositionsfraktionen. So sagte Klaus Ernst für die Linksfraktion, das Gesetz sei keines, das dem Gemeinwohl entspreche, sondern komme nur den Verleihfirmen und den Unternehmen zu Gute, die mit Leiharbeitern arbeiteten. Nur ein Viertel der Leiharbeitnehmer sei länger als neun Monate in einem Betrieb tätig, sie kämen überhaupt nicht in den Genuss, gleichen Lohn für gleiche Arbeit zu erhalten. Auch dass die Höchstüberlassungsdauer nicht an den Arbeitsplatz, sondern an die Beschäftigten gekoppelt sei und Stellen deshalb immer wieder mit Leiharbeitern besetzt werden könnten, habe "mit dem Gemeinwohl nichts zu tun".

Die Sprecherin für Arbeit und Soziales der Grünen-Fraktion, Beate Müller-Gemmeke, kritisierte die Eile der Großen Koalition. Erst sei monatelang um den Entwurf gerungen worden, dann sei die Abstimmung "überraschend" auf die Tagesordnung gehoben worden, anstatt sich in Ruhe mit der Kritik verschiedener Experten. Lobenswert sei nur ein Punkt: dass Union und SPD durch einen Änderungsantrag Vorgaben korrigiert hätten, die es Verleihfirmen auch künftig ermöglicht hätten, sich durch eine Hintertür vor Sanktionen bei illegaler Arbeitnehmerüberlassung zu schützen. Ansonsten aber bleibe nur Kritik: Die Sachverständigen und auch ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes der Bundestags seien zu dem Schluss gekommen, dass sowohl bei Bezahlung als auch Überlassungsdauer "Rotationsmöglichkeiten" denkbar wären. Der Missbrauch von Leiharbeit werde damit nicht bekämpft, sondern "gesetzlich legitimiert: Und das geht gar nicht." Müller-Gemmeke warb erneut für die Forderung ihrer Fraktion, Leiharbeitern vom ersten Tag an gleiche Löhne zu zahlen und einen Flexibilitätsbonus von 10 Prozent einzuführen. Damit würde das Instrument betriebswirtschaftlich "nur vorübergehend" Sinn machen und sei auch gerecht.

Ein entsprechender Antrag der Grünen (18/7370) wurde allerdings ebenso mit den Stimmen von Schwarz-Rot abgelehnt wie einer der Linken (18/9664) zur Begrenzung von Leiharbeit.

Kritik an der Lösung In Deutschland sind rund eine Million Menschen als Leiharbeitnehmer beschäftigt. Die meisten von ihnen werden deutlich schlechter bezahlt als regulär Beschäftigte, viele von ihnen arbeiten unter der Niedriglohnschwelle.

Eigentlich soll Leiharbeit Unternehmen dabei helfen, Auftragsspitzen abzufangen. Tatsächlich werden viele Leiharbeiter dauerhaft eingesetzt - eine Tatsache, die Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) immer wieder kritisiert. Doch das sei auch mit dem neuen Gesetz möglich, kritisierten in der Anhörung des Arbeitsausschusses verschiedene Sachverständige. Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags geht in einem Gutachten davon aus, dass Unternehmen auch weiterhin Leiharbeit dauerhaft nutzen können. In einer Analyse des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung heißt es, weil es künftig viele Möglichkeiten gebe, die Höchstüberlassungsdauer zu überschreiten, werde die "Tarifautonomie unterlaufen". Auch die Möglichkeit, bis zu 15 Monate vom Grundsatz "gleicher Lohn für gleiche Arbeit" abzuweichen, wird kritisiert: So würden "schlechtere Chancen auf Equal Pay" festgeschrieben.