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Gastkommentare - Contra : Gut geht anders

Reichen die neuen Anti-Stalking-Regeln?

24.10.2016
2023-08-30T12:30:09.7200Z
2 Min

Das Bemühen ist richtig. Bei einer Verurteilungsquote von einem Prozent war der Straftatbestand des Stalking bisher "totes Recht". Das liegt an der Rechtsprechung, die vom Opfer verlangte, dass es infolge der Angriffe sein Leben geändert haben musste. Allerdings hatte die Rechtsprechung einen Grund für diese Hürden. Denn das Gesetz verlangte nicht nur, dass das Leben des Opfers "schwerwiegend beeinträchtigt" sein musste. Der Tatbestand war zudem so vage, dass eine Eingrenzung nötig schien. Es ist gut, dass das Opfer sich künftig nicht mehr beugen muss, dass die Nachstellungen nur noch "objektiv geeignet" sein müssen, einschneidende Reaktionen beim Opfer zu erreichen.

Gut ist das neue Recht trotzdem nicht. Denn die Unbestimmtheit des Tatbestands bleibt - und wird ausgeweitet. Jetzt fürchten die einen, schon der beharrlich nachfragende Journalist könnte bestraft werden, und die anderen, die vage Formulierung könnte den Tätern nutzen. Beide haben Recht. Es wäre Sache von Justizminister Heiko Maas (SPD) gewesen, Kriterien aufzustellen.

Gleichzeitig bringt die Novelle Fortschritte - das Opfer kann nicht mehr auf die Privatklage verwiesen werden, das Gewaltschutzgesetz wird gestärkt. Noch wichtiger allerdings wäre entschlossenes Handeln bei Polizei und Staatsanwälten, die das Delikt derzeit oft nicht ernst genug nehmen. In Bremen kommt nach der Anzeige die Polizei ins Haus - und zwar beim in dem Moment bloß Verdächtigen. Das braucht Fingerspitzengefühl, aber es wirkt. Auch Beratungsstellen sind außerhalb der Hansestadt Mangelware. Hier Strukturen zu schaffen, wäre teurer, aber sicherlich wirkungsvoller als weiteres und vageres Strafrecht.