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Gastkommentare - Pro : Nötige Neuregelung

Reichen die neuen Anti-Stalking-Regeln?

24.10.2016
2023-08-30T12:30:09.7200Z
2 Min

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung, der auf einen besseren Schutz vor Stalking zielt, ist eine notwendige und längst überfällige Neuregelung. Lange hat es der deutsche Gesetzgeber versäumt, Stalking überhaupt unter Strafe zu stellen. Mit der Einführung des Paragrafen 238 im Strafgesetzbuch im Jahr 2007 wollte er die Opfer besser schützen. Dieses Ziel hat er bisher allerdings gründlich verfehlt. Nur rund ein bis zwei Prozent aller Tatverdächtigen werden verurteilt.

Paradoxerweise wird die Strafbarkeit nicht von den Taten des Stalkers, sondern von der Reaktion seines Opfers abhängig gemacht. Ob ständiger Telefonterror, das Auflauern vor der Wohnung des Opfers oder Drohungen per E-Mail und SMS - all das reicht gegenwärtig nicht für eine Verurteilung aus, wenn das Opfer keine schwerwiegende Beeinträchtigung seines Lebens nachweisen kann. Nur wenn die Betroffenen dem Terror ihres Peinigers nachgeben, indem sie umziehen oder ihren Arbeitsplatz wechseln, können sie auf seine Verurteilung hoffen. Die Opfer sind auf diese Weise gleich doppelt gestraft: Widersetzen sie sich standhaft der Verfolgung, werden sie nicht belohnt, sondern allein gelassen. Zudem geht die Rechtsprechung völlig an der Lebenswirklichkeit der Betroffenen vorbei. Viele von ihnen können sich weder einen Umzug noch einen Jobwechsel leisten.

Mit den neuen Anti-Stalking-Regeln wird dieser Missstand nun endlich beseitigt. Opfer müssen nicht mehr ihr Leben ändern, damit ihr Verfolger juristisch belangt werden kann. Der Gesetzentwurf senkt die rechtlichen Hürden für eine Verurteilung der Täter deutlich. Dadurch können künftig mehr Stalker zur Rechenschaft gezogen und die Opfer besser geschützt werden.