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Vor 25 Jahren... : »Meine Akte gehört mir«

14.11.2016
2023-08-30T12:30:10.7200Z
1 Min

14.11.1991: Stasi-Unterlagengesetz verabschiedet Was tun mit den Papierbergen aus dem DDR-Ministerium für Staatssicherheit? Einige waren Ende 1990 dafür, die teils geschredderten Ergebnisse aus jahrelanger Bespitzelung zu vernichten. Doch vor allem im Osten sah man das anders: Bei der Besetzung der Stasi-Unterlagenbehörde im September 1990 skandierten die Bürger "Meine Akte gehört mir", bereits im August hatte die Volkskammer ein entsprechendes Gesetz verabschiedet. Doch im Einigungsvertrag wurde der Umgang mit den Unterlagen nur vorläufig geregelt. Erst am 14. November 1991 verabschiedete der erste gesamtdeutsche Bundestag das Stasi-Unterlagengesetz.

Darin wurde allen bespitzelten Bürgern das Recht zugesprochen, ab dem 1. Januar 1992 Einsicht in die über sie geführten Akten zu nehmen. Doch einfach machte es sich die Politik nicht: Monatelang rangen Union, SPD und FDP um den interfraktionellen Gesetzentwurf. Der Wunsch nach Aufarbeitung der SED-Diktatur und das Verlangen der Opfer nach Aufklärung standen Datenschutzinteressen und Bedenken, illegal gesammelte Informationen zugänglich zu machen, gegenüber. So wurde das Gesetz auch als "Experiment" und "Wagnis" bezeichnet: Erstmals wurden Staatsakten nicht in ein Archiv geschlossen, sondern öffentlich gemacht. Dennoch stimmte der Bundestag mit breiter Mehrheit dafür. Bis heute sind rund 3,1 Millionen Anträge von Bürgern auf Akteneinsicht beim Bundesbeauftragten für Stasi-Unterlagen eingegangen - noch im Jahr 2015 waren es über 5.200 pro Monat. Benjamin Stahl