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FILMFÖRDERUNG : Kassenschlager

Bundestag verabschiedet Gesetzesnovelle. Zukünftig erhalten weniger Kinoproduktionen mehr Geld

14.11.2016
2023-08-30T12:30:10.7200Z
4 Min

Weniger ist mehr. Mit diesem geflügelten Wort lässt sich die Novellierung des Filmförderungsgesetzes (FFG) beschreiben, die der Bundestag am vergangenen Donnerstag beschlossen hat. Er verabschiedete den von Kulturstaatsministerin Monika Grütters (CDU) vorgelegten Gesetzentwurf (18/8592) in der durch den Kulturausschuss veränderten Fassung (18/10218) ohne Gegenstimmen. Die Oppositionsfraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich der Stimme.

Die Novelle sieht vor, dass sich die Förderung des deutschen Films durch die Filmförderanstalt (FFA) zukünftig auf weniger aber kommerziell erfolgversprechendere Filme konzentrieren wird. Sprich: Weniger Filme erhalten mehr Fördergelder. So sieht die Novelle eine Mindestfördersumme von 200.000 Euro vor. In Deutschland würden zu viele Filme produziert, "die sich gegenseitig das Publikum streitig machen", führte der kulturpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Marco Wanderwitz (CDU), aus. Von denen würden "viele letztlich floppen, was wohl nicht zuletzt auch auf den einen oder anderen Fehlanreiz im bestehenden System der Filmförderung zurückzuführen ist".

In diesem Sinne argumentierte auch der SPD-Kulturpolitiker Burkhard Blienert:"Allein im ersten Halbjahr gingen 127 deutsche Filme an den Start. Das war gegenüber dem Vorjahr erneut eine Steigerung, diesmal um elf Filme. Der Fokus auf Qualität wird mit der verbesserten Drehbuchförderung dafür sorgen, dass weniger mittelmäßige Filme ins Kino kommen." Mittelmäßig seien die Produktionen meist aufgrund "halbgarer Drehbücher", attestierte Blienert.

Kultur kontra Kommerz Bei der Opposition verfing diese Argumentation jedoch nur bedingt. Harald Petzold (Linke) sagte, Ziel des Gesetzes sei es, die Struktur der deutschen Filmwirtschaft zu sichern und den deutschen Film als Wirtschafts- und Kulturgut zu stärken, "aber leider eben auch in dieser Reihenfolge". Seine Fraktion hätte sich "mehr kulturelle Akzente gewünscht", etwa durch eine stärke Förderung originärer Stoffe in allen Filmsparten.

Auch die medienpolitische Sprecherin der Grünen, Tabea Rößner, bemängelte eine aus ihrer Sicht zu einseitige Konzentration auf kommerziell erfolgreiche Filme: "Nichts gegen gut gemachte Blockbuster, aber mutige Filmprojekte bleiben in diesem System zu oft auf der Strecke." Dies werde zudem dadurch begünstigt, dass die Kreativen - Regisseure und Drehbuchautoren - in den Fördergremien der FFA gegenüber den Verwertern - zum Beispiel Kinobetreiber und Fernsehanstalten - unterrepräsentiert seien. Doch die Verwerter "entscheiden vor allem nach wirtschaftlichen Aspekten, welches Filmprojekt gefördert wird", sagte Rößner.

Frauenförderung Den zweiten großen Streitpunkt zwischen Oppositions- und Koalitionsfraktionen stellt die Frage dar, inwieweit mit der FFG-Novelle zugleich Frauen in der Filmbranche stärker gefördert werden können. "Gerade mal 18 Prozent der in den Jahren 2004 bis 2013 von der FFA geförderten Filme stammen von Regisseurinnen", rechnete Tabea Rößner vor. Bei der Produktion sehe es noch schlechter aus, im vergangenen Jahr seien nur 16 Prozent der Filme unter Beteiligung von Frauen entstanden. "Dabei machen fast genauso viele Frauen wie Männer ihren Abschluss an den Filmhochschulen", sagte Rößner. Grüne und Linke hatten in den Beratungen über die Gesetzesnovelle klare Zielvorgaben für die FFA gefordert, um Zahl der geförderten Filme mit weiblicher Beteiligung in den Bereichen Drehbuch, Regie und Produktion zu erhöhen.

Union und SPD teilen zwar das prinzipielle Ziel, aber einer konkreten Frauenförderquote erteilten sie eine Absage. "Das wäre aus unserer Sicht mit der Maxime einer Kulturförderung ausschließlich nach inhaltlichen Gesichtspunkten und letztlich mit der Freiheit der Kunst nicht vereinbar", sagte Marco Wanderwitz. Allerdings wird der Verwaltungsrat der FFA durch die Novellierung mit mindestens 30 Prozent Frauen besetzt und die Förderkommissionen paritätisch. Burkard Blienert zeigte sich zuversichtlich, dass "die Parität in den Fördergremien für einen deutlich steigenden Anteil der Filme von Regisseurinnen und Produzentinnen sorgen wird". Zugleich warnte er, müsse genau beobachtet werden, wie sich der Frauenanteil bei Kinoprojekten entwickle. Sollte es keine Verbesserungen geben, "werden wir uns noch einmal mit der Zielvorgabe bei der Förderung beschäftigen müssen", sagte Blienert.

Sozialstandards Verbessert werden sollen mit der Gesetzesnovelle auch die Arbeitsbedingungen in der Filmbranche. Zukünftig muss in den Förderanträgen an die FFA ausgewiesen werden, ob für die Angestellten einer Filmproduktion Tariflöhne gezahlt werden oder ob die Einhaltung sozialer Standards anderweitig vereinbart wurde. Diese Angaben müssen im Förderbericht der FFA veröffentlicht werden. "So schaffen wir endlich Transparenz dahin gehend, wie viele nicht tarifgebundene Produktionen wir im Moment leider noch öffentlich fördern", sagte Blienert.

Linken und Grünen gehen diese Auflagen jedoch nicht weit genug. Mindestlohn und bestehende Tarifverträge seien schließlich geltendes Recht, sagte Harald Petzold. "Und wer öffentliche Fördergelder bekommt, steht in besonderer Verpflichtung, sich an Recht und Gesetz zu halten." Filmproduktionen, bei denen dies nicht gewährleistet sei, müssten "von der öffentlichen Förderung zumindest für eine gewisse Zeit ausgeschlossen werden".

Auch wenn sie sich mit ihren Forderungen nicht durchsetzen konnten - einen entsprechenden Antrag der Linken (18/8073) und einen Entschließungsantrag der Grünen lehnte das Plenum mehrheitlich ab - waren sie nicht gänzlich unzufrieden mit der Gesetzesnovelle. Sie sei besser als das bisherige FFG und besser als der von Kulturstaatsministerin Grütters ursprünglich vorgelegte Gesetzentwurf, bescheinigte Petzold.