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Wirtschaft : Startups starten durch

Neue Möglichkeiten zur steuerlichen Verlustverrechnung helfen den Kreativen

05.12.2016
2023-08-30T12:30:11.7200Z
3 Min

Startup - das ist Aufbruch und Hoffnung. Aufbruch zu besserer Technik und Hoffnung auf gute Geschäfte. Berlin gilt inzwischen als das deutsche und als ein europäisches Zentrum für innovative Gründer. In alten Werkshallen und in Souterrains der Altstadthäuser sind junge Leute zu sehen, die emsig an ihren Laptops arbeiten, um eines Tages ein neues Amazon, Google, Microsoft, Apple oder Tesla zu kreieren.

Geld fehlt Solange der geschäftliche Erfolg nicht da ist, fehlt den Startups Geld. Sie suchen nach Investoren. Und den Investoren soll nach dem Willen aller Fraktionen des Bundestages geholfen werden. Die Koalition aus Union und SPD brachte für das Parlament am Donnerstag ein Gesetz für Startups mit der etwas sperrigen Überschrift "Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der steuerlichen Verlustverrechnung bei Körperschaften" (18/9986, 18/10348, 18/10495, 18/10504) auf den Weg. Damit sollen junge Unternehmen aufgelaufene Verluste steuerlich besser nutzen können als bisher.

"Hier liegt ein gutes Gesetz vor, auf das viele von uns schon lange gewartet haben", freute sich Philipp Murmann (CDU) und sprach von einer "guten Nachricht für den Unternehmensstandort Deutschland". Ziel sei die Stärkung junger und innovativer Unternehmen. Es gehe um Verluste, die in der Frühphase angefallen seien und später mit Gewinnen verrechnet werden sollen. Dadurch könne Eigenkapital gebildet werden, erläuterte Murmann. Gestaltungsmöglichkeiten zur Nutzung von Altverlusten, die mit dem eigentlichen Geschäftsbetrieb nichts zu tun haben, wolle man ausschließen. Ein gewisses Risiko sei die EU-Konformität, aber das Risiko sei vertretbar, denn auch die EU-Kommission wolle auch junge Wachstumsunternehmen stärken.

"Dass junge, kleine und mittlere Unternehmen in ihrer Gründungsphase gefördert werden sollen, klingt erst mal sehr nett", erklärte Richard Pitterle (Linke). Er habe zunächst angenommen, dass der Großen Koalition ein vernünftiges Gesetz gelungen sei. Aber tatsächlich habe das Gesetz enorme Schwachstellen. Es sei gestaltungsanfällig. "Es eröffnet Spielraum für gezieltes Investieren findiger Spekulanten, die Unternehmensverluste nur für steuerliche Vorteile nutzen wollen." Außerdem werde es zu erheblichen Steuermindereinnahmen kommen. Startups würden auch gar nicht profitieren, da nur die wenigsten dieser Firmen die Vorschrift erfüllen würden, drei Jahre lang denselben Geschäftsbetrieb zu haben. Gerade in der Gründungszeit gebe es oft Anpassungsbedarf und Umstrukturierungen.

Lothar Binding (SPD) gab zu, dass es sich um ein kompliziertes Gesetz handele. Gestaltungsanfällig sei die Regelung wie jedes andere Gesetz auch. Die Steuermindereinnahmen seien beabsichtigt: "Denn wenn ich jemandem helfen will, kann es sein, dass die Hilfe etwas kostet." Wenn die Unternehmen erfolgreich seien, würden sie aber auch Steuern bezahlen. Die Förderung von Startups sei notwendig. In den USA würden 60 Milliarden in die kleinen innovativen Unternehmen fließen, in Deutschland seien es bisher nur 1,3 Milliarden. "Das ist zu wenig", so Binding.

Ohne innovative Unternehmen könnten eine ökologische Wende der Wirtschaft, die Energiewende und die Verkehrswende nicht gelingen, sagte Thomas Gambke (Grüne).. Dennoch könne seine Fraktion nicht zustimmen. Es gebe Probleme mit den Beihilferegeln der EU. Die Unternehmen würden aber Rechtssicherheit benötigen. Wie Pitterle sprach auch Gambke die Probleme bei einer Veränderung des Geschäftsbetriebs an. Innovative Unternehmen müssten einen größeren Bewegungsspielraum haben als er jetzt im Gesetz stehe. Es wäre besser gewesen, erst eine steuerliche Forschungsförderung einzuführen und die Verlustverrechnung in Ruhe in der nächsten Legislaturperiode zu regeln.

Der Bundestag stimmte dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD zu. Die Fraktion die Linke lehnte den Entwurf ab, während sich die Fraktion Bündnis 90/die Grünen enthielt sich. Mit dem Entwurf soll die steuerliche Verlustverrechnung bei Unternehmen rückwirkend zum 1. Januar 2016 auf eine neue Grundlage gestellt werden.

Bisher hätten nicht genutzte Verluste einer Körperschaft wegfallen können, wenn Anteilserwerbe an einer Körperschaft stattgefunden hätten. Künftig sollen Unternehmen, die für die Unternehmensfinanzierung auf die Neuaufnahme oder den Wechsel von Anteilseignern angewiesen sind, die nicht genutzten Verluste weiter nutzen können, sofern sie denselben Geschäftsbetrieb nach dem Anteilseignerwechsel fortführen.