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Wirtschaft : Raus aus der Haftung

Bund nimmt Konzernen Atomlager-Risiko ab

05.12.2016
2023-08-30T12:30:11.7200Z
2 Min

Die geplante Einrichtung eines Fonds zur Finanzierung der atomaren Zwischen- und Endlagerung ist in einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie am Freitag überwiegend begrüßt worden. An der konkreten Ausgestaltung des von der Bundesregierung sowie von den Fraktionen CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Verantwortung der kerntechnischen Entsorgung (18/10353, 18/10469, 18/10482) gab es jedoch auch Kritik und Änderungswünsche.

Der vom Bundestag am Donnerstag zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesene Entwurf sieht vor, dass Betreiber von Kernkraftwerken für den Rückbau ihrer Anlagen zuständig bleiben sollen. Sie werden aber gegen Einzahlung in einen Fonds in Höhe von 17,389 Milliarden Euro sowie eines Risikoaufschlags von 35,47 Prozent von der Pflicht zur Zwischen- und Endlagerung befreit, die der Bund übernimmt. Außerdem wird die Betreiberhaftung neu geregelt. Herrschende Unternehmen müssen für die Betreibergesellschaften die Nachhaftung übernehmen.

Der frühere Hamburger Erste Bürgermeister Ole von Beust (CDU), einer der drei Vorsitzenden der Kommission zur Überprüfung der Finanzierung des Kernenergieausstiegs (KFK), sagte, es sei für die Unternehmen wichtig, keine Milliarden-Risiken mehr zu haben, die sie nicht abschätzen könnten. Auch für den Staat und die Steuerzahler würden die Risiken minimiert.

Professor Georg Hermes (Goethe-Universität Frankfurt am Main) erklärte, der Gesetzgeber habe die Empfehlungen der Kommission umsetzen wollen. Diesem Anspruch werde der Entwurf nach seiner Einschätzung gerecht. Rechtsanwältin Ines Zenke (Becker Büttner Held) erklärte: "Der Gesetzentwurf darf - gerade auch angesichts der Bedeutung und Komplexität des Themas - als ausgesprochen gelungen eingeordnet werden." "Vor dem Hintergrund seiner weitreichenden Bedeutung, der Komplexität der zu regelnden Materie und des historischen Antagonismus zwischen den Betreibern und großen Teilen der Bevölkerung ist der Gesetzentwurf eine historische Zäsur und darf im Grundsatz als geglückt bezeichnet werden", stellte Rechtsanwalt Olaf Däuper (Becker Büttner Held) fest. Auch Lothar Brandmair (Wirtschaftskanzlei Graf von Westphalen) äußerte sich positiv über den Entwurf, der dem Verursacherprinzip in vollem Umfang Rechnung trage.

Professor Heinz Bontrup (Westfälische Hochschule) ging davon aus, dass die Kraftwerksbetreiber ein Geschäft gemacht hätten. Die Politik habe den Betreibern einen Festpreis gemacht, obwohl niemand in der Lage sei, die Kostenentwicklung abzuschätzen. Bontrup bezeichnete den Entwurf als "hundertprozentiges Politikversagen". Thorben Becker vom Bund für Umwelt und Naturschutz erwartet daher unabsehbare Risiken für die Steuerzahler. Marc Rutloff (Gleiss Lutz) formulierte verfassungsrechtliche Zweifel. Technische Fehler bei der Umsetzung, die zum Beispiel zur Haftung des Landes Baden-Württemberg oder von Kommunen führen könnten, sah Gert Brandner (Haver & Mailänder).