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LANDWIRTSCHAFT II : Milchwirte erhalten Hilfen

Milchmenge soll reduziert werden

05.12.2016
2023-08-30T12:30:11.7200Z
2 Min

Milchwirte erhalten ab Februar 2017 Liquiditätshilfen, wenn sie nicht mehr Milch produzieren als bisher. Der Bundestag hat am Donnerstag einen von CDU/CSU und SPD eingebrachten Gesetzentwurf zur Änderung marktordnungsrechtlicher Vorschriften und des Einkommensteuergesetzes (18/10237, 18/10468, 18/10502) mit den Stimmen der Koalition bei Enthaltung der Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen angenommen.

Das sogenannte Milchmarktsondermaßnahmengesetz schafft die Grundlage dafür, Hilfsgelder in Höhe von 116-Millionen Euro an jene Milchwirte auszuzahlen, die ihre Produktion nicht steigern. Diese Maßnahme soll zu einer Reduzierung der Milchgesamtmenge führen und zur Stabilisierung der Preise auf dem Rohstoffmarkt beitragen, um bei steigenden Preisen die kostendeckende Produktion zu ermöglichen. Darüber hinaus wurde mit der Änderung des Einkommensteuergesetzes befürwortet, den land- und forstwirtschaftlichen Betrieben nachträglich für drei zurückliegende Jahre die Glättung von Gewinnschwankungen zu erlauben. Die Ausweitung der Gewinn- und Tarifglättung soll den Land- und Forstwirten zu mehr Planungssicherheit verhelfen. Für die Union ist entscheidend, dass die Liquiditätshilfen angesichts der enormen finanziellen Verluste der Bauern im letzten Jahr wichtig sind. Der Mittelaufstockung stimmten die Sozialdemokraten ebenfalls zu, jedoch trägt die Fraktion den Eingriff in das Einkommenssteuerrecht nur zurückhaltend mit, weil es kein geeignetes Instrument zur Krisenbekämpfung sei. Die Linke sieht die tatsächlichen Ursachen der Probleme durch das Gesetz immer noch nicht gelöst. In den Augen der Grünen ist die Gewinnglättung ein sehr gravierender Eingriff in die Steuergesetzgebung, der Sondertatbestände schaffe und auch von anderen Branchen eingefordert werden könnte.