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LANDWIRTSCHAFT III : Geld für Dorschfischer

Kritik am Einsatz des Zolls

05.12.2016
2023-08-30T12:30:12.7200Z
2 Min

Der Deutsche Bundestag hat den Weg für die Auszahlung von EU-Hilfsgeldern an die Dorschfischer der Ostsee frei gemacht. Das Plenum hat am vergangenen Donnerstag in namentlicher Abstimmung mit 434 Ja-Stimmen bei 95 Gegenstimmen für die Änderung des Seefischeigesetzes (18/9466, 18/10496) votiert. Damit wurde die rechtliche Grundlage für Hilfsmaßnahmen aus dem Europäischen Meeres- und Fischereifonds bereitet. Nachdem in diesem Spätsommer die Ostsee-Anrainerstaaten eine Kürzung der Fangquoten um die Hälfte in der westlichen Ostsee und um ein Viertel in der östlichen Ostsee beschlossen hatten, soll der Fonds die vorübergehende sowie endgültige Stilllegung von Kuttern an die Fischer fördern.

Mit dem Gesetzespaket wurde zudem entschieden, dass die Bundespolizei sowie der Zoll die Fischereiaufsicht ganz oder teilweise seewärts der äußeren Begrenzung des Küstenmeeres der Bundesrepublik wahrnehmen können. Das Ministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) ist nun ermächtigt, die Aufsicht von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) durch eine Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates auf die Behörden der Zollverwaltung oder der Bundespolizei zu übertragen. Die Gesetzesänderung im Hinblick auf die Unterstützung der Fischer wurde von allen Fraktionen einhellig geteilt. Kritsch sahen die Abgeordneten fraktionsübergreifend die Übertragung der Fischereiaufsicht. Zwar liege die Hoheit beim BLE, doch seien die Zöllner nur unzureichend in der Lage über Fischsorten und Strukturen von Fangnetzen zu befinden. Die Bundesregierung unterstrich, dass der Zoll die Seefischereiaufsicht seit dem Jahr 1978 unterstützt. Nachdem bei einer Novelle des Seefischereigesetzes im Jahr 2011 ein Fehler gemacht worden sei, soll die Regelung nun wieder in das Gesetz aufgenommen werden.