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ENTWICKLUNG : Startschuss für Aktionsplan

19.12.2016
2023-08-30T12:30:12.7200Z
2 Min

Der Nationale Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) soll noch vor Weihnachten am 21. Dezember 2016 vom Bundeskabinett verabschiedet werden. Das erklärte der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), Thomas Silberhorn (CSU), in der vergangenen Woche im Entwicklungsausschuss.

Der Plan wurde von der Bundesregierung in einem zweijährigen Prozess zusammen mit Vertretern der Wirtschaft und der Zivilgesellschaft erarbeitet und soll gewährleisten, dass deutsche Unternehmen auf freiwilliger Basis in ihren Wertschöpfungs- und Lieferketten menschenrechtliche Sorgfaltspflichten einhalten. Eigentlich sollte er bereits im Frühjahr verabschiedet werden, doch wegen inhaltlicher Einwände seitens des Finanzministeriums befand er sich weiter in der Ressortabstimmung.

Die Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, Bärbel Kofler (SPD), zeigte sich im Ausschuss erleichtert darüber, dass es in den Verhandlungen gelungen sei, den ursprünglichen Entwurf weitgehend beizubehalten. Das Ministerium habe den Begriff "Sorgfaltpflichten" streichen wollen, jedoch sei der Aktionsplan ohne ihn "das Papier nicht wert, auf dem er gedruckt ist", stellte Kofler klar. Sie machte darüber hinaus keinen Hehl daraus, dass sie verbindlichere Regelungen in Form eines Gesetzes für notwendig hält.

Diese Forderung unterstützten im Ausschuss auch zahlreiche Abgeordnete. Der NAP bleibe in vielen Punkten hinter den Bemühungen anderer Länder, wie Frankreich, Großbritannien oder den USA, zurück, bemängelte unter anderem eine Vertreterin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Die Linksfraktion kritisierte, der Koalition fehle der Wille, die Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte tatsächlich umzusetzen. Da die Regelungen auf Freiwilligkeit beruhten, müssten die Unternehmen keine Konsequenzen fürchten, wenn sie die im NAP verankerten Sorgfaltspflichten nicht befolgten.

Ein Abgeordneter der SPD sagte, er hätte sich gewünscht, dass nicht nur Unternehmen ab 500 Mitarbeitern verpflichtet würden, Berichte über ihre Risiken und Aktivitäten im Menschenrechtsbereich abzugeben, sondern auch kleinere.

Ein Vertreter der Unionsfraktion gab hingegen zu Bedenken, dass weitere Berichtspflichten und zu starre Vorgaben eine Belastung für die Unternehmen darstellen könnten.