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RECHT : Mehr Rechte und bessere Honorare für arme Poeten

Bundestag stärkt die Urheber gegenüber den Verwertern. Die Opposition hält dies nicht für ausreichend

19.12.2016
2023-08-30T12:30:12.7200Z
2 Min

Künstler, Journalisten und Autoren, viele von ihnen freischaffend und dürftig honoriert, werden es mit Erleichterung vernehmen: Der Bundestag hat am vergangenen Donnerstag einen Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/8625, 18/10637) verabschiedet, der ihre Rechtsstellung gegenüber den Verwertern ihrer Werke wie Verlegern und Produzenten stärken soll.

Verändert werden unter anderem Vorschriften für gemeinsame Vergütungsregeln, wie sie beispielsweise zwischen Verbänden der Filmschaffenden und der Filmproduzenten getroffen werden. Künstler, die auf Einhaltung dieser Regeln pochen, müssen derzeit befürchten, nicht mehr engagiert zu werden. In einer ähnlichen Position sind oft freie Journalisten. Künftig können ihre Interessenverbände die Ansprüche für sie einfordern. Eine weitere Neuerung ist der jährliche Auskunftsanspruch von Urhebern über die Nutzung ihrer Werke. Bisher wird oft ein einmal honoriertes Werk noch in vielfältiger anderer Weise verwertet, ohne dass der Autor davon erfährt, geschweige denn dafür vergütet wird.

Eingeschränkt wird die zudem Möglichkeit, einem Kreativen durch ein sogenanntes ausschließliches Nutzungsrecht jede Form der Rechteverwertung mit einer einmaligen Pauschale abzukaufen. Künftig soll der Urheber sein Werk nach Ablauf von zehn Jahren wieder frei verwerten können, etwa für eine Neuverfilmung. Dem Rechteverwerter verbliebe in diesem Fall aber ein einfaches Nutzungsrecht, er könnte also beispielsweise das von ihm verlegte Buch des Autoren weiterhin verkaufen.

Schließlich reagiert der Gesetzgeber auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs, der die Praxis der gemeinsamen Verwertung von Urheberrechten durch Autoren und Verleger für unzulässig erklärt hat. Jetzt wird im Gesetz die Möglichkeit verankert, weiter so zu verfahren.

Die Opposition kritisierte die Verbesserungen für Urheber als unzulänglich. So bekämen sie nur einen Auskunftsanspruch, statt eine Auskunftspflicht für Verleger einzuführen, klagte Petra Sitte (Linke). Auch bleibe die Bestimmung, nach der Interessenverbände die Einhaltung von Vergütungsregeln durchsetzen können, hinter einem echten Verbandsklagerecht zurück. Renate Künast (Grüne) beklagte darüberhinaus unbestimmte Begriffe wie "angemessene Vergütung" im Gesetz. Ein Entschließungsantrag der Linken (18/10660) und ein Antrag der Grünen (18/7518) mit weitergehenden Forderungen wurden allerdings mit den Stimmen der Koalition abgelehnt, so wie auch ein weiterer Antrag der Grünen (18/8245), der für Bildung und Wissenschaft einen Zugang zu Publikationen ohne urheberrechtliche Beschränkungen fordert.

Vertreter der Koalition hoben die Verbesserungen für Urheber hervor. Silke Launert (CSU) bedauerte jedoch, dass "viel zu wenige Kreative in Verbänden und Vereinigungen organisiert" seien. Das mindere ihre Durchsetzungsfähigkeit gegenüber den Verwertern.