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ATomausstieg : Vom Kadi zum Endlager

Die juristischen Streitigkeiten neigen sich dem Ende zu. Doch der Suchprozess ist noch nicht geregelt

19.12.2016
2023-08-30T12:30:12.7200Z
6 Min

Der Atomausstieg kann kommen. Die meisten offenen Fragen zwischen den Betreibern der verbliebenen acht Atomkraftwerke in Deutschland und der Bundesregierung sind geklärt. Am vergangenen Donnerstag hat der Bundestag das "Gesetz zur Neuordnung der Verantwortung in der kerntechnischen Entsorgung" beschlossen. Und in der Woche zuvor hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass der Atomausstieg nicht gegen die Verfassung verstößt. Ist damit dann alles klar?

Teilweise. Im Anschluss an den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts haben die vier Atomkonzerne etwa 20 Klagen, die rund um den Atomausstieg erhoben worden waren, zurückgezogen - allerdings vor allem die, die ohnehin wenig Aussicht auf Erfolg hatten und die "im Höchstfall Entschädigungssummen von 800 Millionen Euro" nach sich gezogen hätten, wie der Anti-Atom-Aktivist Jochen Stay von Ausgestrahlt gallig anmerkt.

Klage vor Schiedsgericht Obwohl das Karlsruher Gericht dem schwedischen Staatskonzern Vattenfall ausnahmsweise Rechtsschutz gewährt hat, hat das Unternehmen nicht vor, seine Beschwerde bei der Internationalen Schiedsstelle für Investitionsstreitigkeiten (ICSID) bei der Weltbank in Washington zurückzuziehen. 4,7 Milliarden Euro will Vattenfall von den deutschen Steuerzahlern für die "vorzeitige" Abschaltung des Atomkraftwerks Krümmel in Schleswig-Holstein dort erstreiten. Im Oktober hatte die Schiedsstelle, die sonst für ihre Intransparenz berüchtigt ist, mehrere Tage in einer öffentlichen Anhörung die Argumente von Vattenfall und die Verteidigungsreden des Wirtschaftsministeriums durch deren jeweilige Anwälte angehört. Mitte 2017 erwartet Vattenfall-Anwalt Ulrich Karpenstein, der das Unternehmen in Karlsruhe vertreten hatte, eine Entscheidung des Schiedsgerichts. Dem Argument des Berliner Anwalts Hartmut Gaßner, dass die Klagegrundlage in Washington entfallen sei, weil das Bundesverfassungsgericht Vattenfall Rechtsschutz gewährt hatte, will sich Karpenstein nicht anschließen. Vattenfall zieht die Schiedsgerichtsklage nicht zurück.

Die von den Konzernen zurückgezogenen Klagen betreffen in der Tat geringfügigere Konflikte. RWE und Vattenfall nehmen Informationsklagen auf die Herausgabe bestimmter Dokumente aus der Zeit, als der Atomausstieg verhandelt wurde, zurück. Alle vier Konzerne verzichten darauf, ihre Widersprüche gegen Vorauszahlungen für das Atomendlager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle, Schacht Konrad, sowie für den umstrittenen Salzstock in Gorleben gerichtlich durchzusetzen.

Zudem geben Eon, RWE und Vattenfall ihre Klagen gegen das Moratorium aus dem März 2011 auf. Wenige Tage nach der Atomkatastrophe in Fukushima in Japan hatten die Atomaufsichten der Länder die ältesten sieben Atomkraftwerke und das AKW Krümmel zunächst vorübergehend vom Netz genommen. Mit der 13. Atomgesetznovelle, die den zweiten Ausstieg besiegelte, blieben diese Anlagen dann dauerhaft stillgelegt. Erst im Herbst 2010 hatte die damalige Regierungsmehrheit von Union und FDP eine Verlängerung der Laufzeiten für die Atomkraftwerke durchgesetzt und damit den ersten Atomausstieg aus dem Jahr 2000 teilweise aufgekündigt.

Damals hatten die Atomkonzerne mit der damaligen Rot-Grünen-Bundesregierung einen Atomausstiegsvertrag vereinbart. Jedem AKW wurden Restlaufzeiten zugeordnet, die in bestimmten Fällen auch auf andere Meiler übertragen oder verkauft werden konnten. Der Atomausstieg hätte sich gute 20 Jahre hingezogen, nach Fukushima wurde die alte Rechtslage wieder mehr oder weniger hergestellt.

Für die Investitionen, die zwischen der Laufzeitverlängerung und dem Moratorium getätigt wurden, können die Atomkonzerne nach der Verfassungsgerichtsentscheidung nun aber Entschädigungen verlangen. Außerdem hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass RWE für die nicht mehr verwertbaren Stromerzeugungsrechte aus dem nie in Betrieb gegangenen Atomkraftwerk Mühlheim-Kärlich in Rheinland-Pfalz ebenfalls eine Entschädigung zusteht. Und Vattenfall soll im Fall Krümmel ebenfalls eine Kompensation dafür bekommen, dass der Konzern seine Stromerzeugungsrechte aus dem zwar jüngeren aber von Anfang an pannenanfälligen Siedewasserreaktor nicht mehr nutzten konnte. Bis 2018 hat die Bundesregierung Zeit, sich mit den Konzernen auf eine Kompensation zu einigen. Die Konzerne hatten Entschädigungen um die 20 Milliarden Euro verlangt. Juristen rechnen nun lediglich mit einem dreistelligen Millionenbetrag. Jochen Stay argumentiert sogar, dass die Konzerne an der unteren Kante des Möglichen entschädigt werden sollten, weil der Großhandelspreis an der Strombörse in Leipzig seit Jahren beständig sinkt. Mehr als der Strom hätte kosten können, sollten die Konzerne nicht bekommen, meint Stay.

Die Kommission Dass zumindest im Bundestag ziemliche Einigkeit über die künftige Lastenteilung für den Atomausstieg besteht, hat mit der Arbeit der "Kommission zur Überprüfung der Finanzierung des Atomenergieausstiegs" (KFK) zu tun. 19 Fachleute aus Verbänden, Industrie und Politik einigten sich in zähen Verhandlungen auf einen Kompromiss, den die Kommission im April einstimmig vorlegte. Unter dem dreifachen Vorsitz des ehemaligen Umweltministers Jürgen Trittin (Grüne), der den ersten Atomausstieg maßgeblich verhandelt hatte, des früheren brandenburgischen Ministerpräsidenten Matthias Platzeck (SPD) und des ehemaligen Ersten Bürgermeisters von Hamburg, Ole von Beust (CDU), arbeitete die Kommission konzentriert und pragmatisch die strittigen Punkte ab.

Der Anlass für die Einsetzung der Kommission war die Befürchtung, dass die Rücklagen der Atomkonzerne für den Rückbau der Meiler und die Endlagerung des Atommülls womöglich durch die prekäre wirtschaftliche Lage der Unternehmen verloren gehen könnten. Wenn ein Konzern pleitegeht, oder sich wie Eon und RWE aufspaltet, was würde dann aus den Rückstellungen, fragten sich mehr und mehr Abgeordnete im Bundestag sowie Regierungsmitglieder. Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) hatte zunächst eine Wirtschaftsberatungsfirma damit beauftragt, einen "Stresstest" der Rücklagen vorzunehmen. Das Ergebnis war, dass die Rücklagen, die eine Höhe von rund 23,5 Milliarden Euro erreicht haben, im Prinzip ausreichen müssten. Allerdings hat die Rechnung viele Unbekannte. Die größte davon: Wie viel kostet eigentlich die Suche, das Bauen und der Betrieb eines Endlagers für hoch radioaktive Abfälle? Die Antwort auf diese Frage kennt derzeit niemand. Die Schätzungen der Konzerne, des Umweltministeriums und der Anti-Atombewegung unterscheiden sich naturgemäß stark.

Belastbare Messgrößen für die Kostenschätzung eines Endlagers gibt es aktuell aber nicht. Deshalb hat die KFK einen Risikoaufschlag ausgehandelt, den die Konzerne zusätzlich zu den Rückstellungen in einen öffentlich-rechtlichen Fonds einzahlen müssen. Dafür übernimmt der Staat mit den dann endlagerfertig verpackten Abfällen auch die Verantwortung für mögliche Mehrkosten. Die Konzerne sind aus der Haftung für den in ihren Meilern erzeugten Müll raus.

BUND-Präsident Hubert Weiger findet diese "Aushöhlung des Verursacherprinzips" skandalös und verlangt viel mehr Geld von den Konzernen. Auf Industrieseite dagegen gibt es kaum Kritik an dem Kompromiss. Die Konzerne selbst finden zwar, dass sie zu viel zahlen müssen. Aber weil im kommenden Jahr noch nicht einmal mehr die von ihnen ebenfalls beklagte Brennelementesteuer, die 2010 eingeführt worden war, um Nachteile anderer Energieträger auszugleichen, weiter erhoben wird, halten sich die meisten mit lautstarker Kritik zurück. Die Brennelementesteuer würde bis zum Abschalten des dann letzten Atomkraftwerks 2022 rund sechs Milliarden Euro Steuereinnahmen einbringen. Sie war 2010 aber bis Ende 2016 befristet worden. Die Versuche aus der Umweltbewegung, der SPD, den Grünen und der Linken, die Steuer zu entfristen, waren nicht erfolgreich. Damit wissen die Atomkonzerne, dass sie die letzten Jahre ohne Brennelementesteuer planen können.

Standortfrage Nach der Finanzierungsfrage geht es in den kommenden Jahren nun darum, tatsächlich einen Standort für ein Atomendlager zu finden. Nach dem Abschluss der Arbeit der Endlagerkommission will das Umweltministerium noch in der laufenden Legislaturperiode einige, vermutlich nicht sehr weit reichende Veränderungen am Standortauswahlgesetz vorlegen. Das Nationale Begleitgremium, das die Suche durch Bürgerbeteiligung akzeptabler machen soll, ist jedenfalls schon berufen worden. Damit ist eine Forderung der Endlagerkommission bereits erfüllt. Die organisatorische Neuordnung ist ebenfalls bereits auf dem Weg. Mit dem Bundesamt für Entsorgungssicherheit und der neuen Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE), die die ehemalige Umweltstaatssekretärin und Chefin der Endlagerkommission, Ursula Heinen-Esser (CDU),führen soll, ist der Grundstein für die neue Endlagersuche gelegt. Vor der Bundestagswahl ist allerdings nicht damit zu rechnen, dass die eigentliche Suche beginnt. Frühestens nach 2018 dürfte es dann um erste Standorte gehen.

Wie diese Suche genau verlaufen wird, ist noch nicht so ganz raus. Die Endlagerkommission hatte vorgeschlagen, dass mehrere Standorte oberirdisch verglichen werden sollten und mindestens die zwei bestgeeigneten sollten dann mit einer unterirdischen Erkundung untersucht und verglichen werden. Ob sich das Umweltministerium an diese Empfehlung halten wird, wird sich erst mit dem Ergänzungs-Gesetzentwurf zum Standortauswahlgesetz zeigen. Es gibt im Parlament immer noch Politiker, die hoffen, dass nur ein neuer Standort unterirdisch erkundet werden muss. Denn der könnte ja dann mit Gorleben verglichen werden, argumentieren vor allem konservative Politiker. Genau das wollen SPD, Grüne, Linke und Anti-Atombewegung jedoch verhindern. Gorleben war es schließlich auch, der ein einstimmiges Votum über den Abschlussbericht der Endlagerkommission verhindert hat. Am Ende musste der BUND-Delegierte Klaus Brunsmeier auf Wunsch seines Verbandes dagegen stimmen.

Die Autorin ist Redakteurin beim "Tagesspiegel" in Berlin.