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wirtschaft : Fälschungssichere Kassen

Die Einführung ist nicht verpflichtend

19.12.2016
2023-08-30T12:30:12.7200Z
1 Min

Manipulationen an elektronischen Registrierkassen zum Zweck der Steuerhinterziehung sollen unterbunden werden. Der Bundestag beschloss am Donnerstag den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen (18/9535, 18/9957, 18/1067). Für den Entwurf stimmten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD sowie die Grünen. Die Fraktion Die Linke enthielt sich. Abgelehnt wurden Anträge der Grünen (18/7879, 18/1968) gegen Manipulationsmöglichkeiten an Registrierkassen und gegen Umsatzsteuerbetrug.

Der Gesetzentwurf sieht aber keine allgemeine Pflicht zur Führung dieser Kassen vor, sodass zum Beispiel bei Vereinsfesten oder auf Wochenmärkten wie bisher offene Kassen verwendet werden können. Werden aber elektronische Kassen benutzt, sind die elektronischen Aufzeichnungssysteme und digitalen Aufzeichnungen durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung zu schützen. Außerdem wird eine Pflicht zur Ausgabe von Belegen an die Kunden eingeführt. Geschäfte mit digitaler Kassenführung wie etwa Bäckereien mit einer Vielzahl von Kunden könnten sich von der Pflicht zur Ausgabe von Kassenbelegen befreien lassen. Außerdem wird die Möglichkeit der "Kassen-Nachschau" durch die Finanzbehörden eingeführt.