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MENSCHENRECHTE I : Freiheit für Raif Badawi

Gemeinsame Resolution gescheitert

01.02.2016
2023-08-30T12:29:55.7200Z
2 Min

Zehn Jahre Haft und 1000 Stockhiebe. So lautet das im Jahr 2014 gegen den Blogger und Internet-Aktivisten Raif Badawi verhängte Urteil, das der höchste Gerichtshof Saudi Arabiens 2015 bestätigte. Der 32-Jährige war wegen angeblicher Beleidigung des Islams verurteilt worden. Er hatte Meinungsfreiheit und religiöse Toleranz eingefordert. Schon vor einem Jahr hatten sämtliche Fraktionen des Bundestages Badawis Freilassung gefordert. Zwölf Monate später hat sich die Menschenrechtssituation in Saudi-Arabien offenkundig nicht gebessert. Erst vor kurzem wurden 47 Todesurteile vollstreckt. Und auch Raif Badawi sitzt weiterhin im Gefängnis.

Während der Debatte am vergangenen Donnerstag erneuerten die Fraktionen ihre Forderung nach dessen Freilassung. Eine gemeinsame Resolution kam dennoch nicht zu Stande. Anträge der Opposition (Linke: 18/3832; Grüne: 18/3835), die von der Bundesregierung forderten, sich für die Freilassung Badawis und die Aufhebung des "barbarischen" Urteils einzusetzen, wurden von Union und SPD abgelehnt (18/5450).

Die Abgeordneten des Bundestages hätten leider nicht die Macht, für die Freilassung Badawis und aller anderen politischen Gefangenen in Saudi-Arabien zu sorgen, stellte Ute Finckh-Krämer (SPD) fest. Dennoch könnten sie etwas zur Unterstützung politischer Gefangener tun, sagte sie. Dadurch beispielsweise, dass entsprechende Anträge fraktionsübergreifend getragen werden, "damit ein deutliches politisches Signal an Entscheidungsträger im Ausland gesandt wird". Angesichts dessen sei es schade, dass es nicht gelungen sei, einen fraktionsübergreifenden Antrag zustande zu bringen.

Auch Tom Koenigs bedauerte, dass es keine gemeinsame Resolution gibt. Gescheitert seien die Bemühungen dazu "an einer einzigen Dame im Hohen Hause", sagte der Grünen-Abgeordnete mit Blick in die Reihen der Unionsfraktion, ohne jedoch Namen zu nennen. Koenigs warf der Bundesregierung vor, trotz der Menschenrechtsverletzungen weiter zu agieren, als wäre Saudi-Arabien ein demokratischer Staat.

Kritik äußerte auch Inge Höger (Die Linke). 157 Mal sei im Jahr 2015 in Saudi-Arabien die Todesstrafe vollstreckt worden, sagte sie. Angesichts dessen sei es "unerträglich, dass genau dieses Land eines der engsten Partnerländer Deutschlands im arabischen Raum ist".

"Wir müssen die Menschenrechte in Saudi-Arabien ansprechen, dürfen aber die Beziehungen nicht einfach abbrechen", befand Frank Heinrich (CDU). Dies würde die politische Lage im Nahen Osten verschärfen. Er erinnerte daran, dass Außenminister Steinmeier vor einem Jahr den Vollzug der Stockschläge an Badawi verurteilt und zugleich Saudi-Arabien als wichtigen Verbündeten bezeichnet habe. "Das ist und bleibt ein politischen Dilemma, aber es ist eben auch politische Realität", sagte der Unionsabgeordnete.