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JUGEND I : E-Zigaretten erst ab 18

Abgabe- und Konsumverbot für Minderjährige

01.02.2016
2023-08-30T12:29:55.7200Z
2 Min

Der Kauf und der Konsum von elektronischen Zigaretten und Shishas ist zukünftig erst ab 18 Jahren erlaubt. Der Bundestag verabschiedete am vergangenen Donnerstag den entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/6858, 18/7394), mit dem das Abgabe- und Konsumverbot von Tabakwaren im Jugendschutz- und im Jugendarbeitsschutzgesetz auf E-Zigaretten und E-Shishas ausgeweitet wird, in zweiter und dritter Lesung ohne Gegenstimmen. Lediglich die Fraktion Die Linke enthielt sich der Stimme. Mit dem Gesetz soll zudem sichergestellt werden, dass auch der Verkauf von Tabakwaren und elektronischen Zigaretten und Shishas über den Versandhandel nur an Erwachsene möglich ist.

Verschärfung gefordert Den Parlamentariern der Koalitionsfraktionen gehen die neuen Regelungen im Jugendschutz aber noch nicht weit genug. So soll das Abgabe- und Konsumverbot auch auf nikotinfreie Erzeugnisse wie Kräutermischungen, Pilze, Gele und Dampfsteine, die mit konventionellen Wasserpfeifen konsumiert werden, ausgeweitet werden. Zudem soll das bestehende Werbeverbot bei Filmveranstaltungen für Tabakwaren auch für E-Zigaretten, E-Shishas und Wasserpfeifen gelten.

Weil eine solche Gesetzesverschärfung jedoch Regelungen des EU-Binnenmarktes betrifft, hätte die Europäische Union in einem zeitaufwendigen Notifizierungsverfahren vorab beteiligt werden müssen.

Da die Koalitionsfraktionen das Gesetzgebungsverfahren nicht verzögern wollten, fordern sie die Bundesregierung in einer Entschließung, die der Bundestag bei Stimmenthaltung der Oppositionsfraktionen verabschiedete, auf, einen weiteren Gesetzentwurf auszuarbeiten. Die parlamentarische Staatssekretärin im Familienministerium, Caren Marks (SPD), begrüßte die Entschließung ausdrücklich und sagte zu, einen Gesetzentwurf zur Ausweitung des Konsumverbotes vorzulegen. Bereits jetzt sei ein Gesetzentwurf des Ministeriums für Ernährung und Landwirtschaft für ein Werbeverbot in Kinos bei Filmen ab 18 Jahren bei der EU zur Notifizierung hinterlegt.

Gesundheitsschäden Die Abgeordneten von Union, SPD und Grünen betonten, dass auch der Konsum von nikotinfreien Ersatzstoffen durch E-Zigaretten und E-Shishas mit erheblichen Gefahren für die Gesundheit verbunden sei. Darauf hätten auch die Experten in einer öffentlichen Anhörung des Familienausschusses hingewiesen. "Die Inhalation des Aerosols nikotinfreier Zigaretten entspricht der Inhalation eines Chemiecocktails", sagte Markus Koob (CDU). Gerade in den noch nicht voll ausgewachsenen Lungen von Kindern und Jugendlichen könnten die Inhaltsstoffe erhebliche Schäden verursachen. Deshalb gelte das Verbot zurecht nicht nur für nikotinhaltige E-Zigaretten.

Die Linksfraktion hingegen wollte das Konsum- und Abgabeverbot auf nikotinhaltige E-Zigaretten und E-Shishas beschränken. In seiner jetzigen Form vernachlässige die Gesetzesänderung den Umstand, dass viele Jugendliche ganz bewusst zu nikotinfreien E-Zigaretten griffen, sagte Frank Tempel (Linke). Nikotinfreie E-Zigaretten förderten in den meisten Fällen eben nicht den Einstieg in den Konsum von Tabakwaren. Statt auf Verbote sollte mehr auf Prävention und Aufklärung gesetzt werden.

Für die Grünen forderte zwar auch Harald Terpe mehr Anstrengungen bei Prävention und Aufklärung. Zugleich wies er jedoch die Argumente der Linksfraktion zurück. Auch wenn die Gesundheitsrisiken nikotinfreier E-Zigaretten geringer seien, bestehe ein Risiko und dies müsse berücksichtigt werden. Deshalb sei das Verbot richtig, sagte Terpe.